
Strafrecht Sonthofen – Ihr Anwalt für Strafrecht bei Menz & Partner
Strafverteidiger für Sonthofen – schnelle Hilfe im Strafverfahren
Sie haben eine polizeiliche Vorladung erhalten, gegen Sie wird wegen einer Straftat ermittelt oder Ihnen drohen eine Hausdurchsuchung, ein Strafbefehl oder eine Anklage?
Dann ist es wichtig, frühzeitig einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht einzuschalten.
Die Strafverteidiger von Menz & Partner vertreten Beschuldigte und Angeklagte aus Sonthofen und dem südlichen Oberallgäu. Unser Strafrechtsteam umfasst drei Fachanwälte für Strafrecht und weitere spezialisierte Rechtsanwälte. Wir prüfen die Vorwürfe, beantragen Akteneinsicht und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie.
Von unserem Kanzleistandort in Kempten aus übernehmen wir die Verteidigung auch in Strafverfahren vor dem Amtsgericht Sonthofen und dem Landgericht Kempten, soweit diese zuständig sind.
📞 Rufen Sie uns jetzt an: Schnelle Hilfe im Strafrecht!
Notfall mit Festnahme oder Durchsuchung? Sofort anrufen!


Ihre Vorteile mit Menz & Partner – Strafverteidiger für Sonthofen
Drei Fachanwälte für Strafrecht
Mit Dr. Holger Hoffmann, Dr. Renate Bens und Felix Binder verfügt unsere Kanzlei über drei Fachanwälte für Strafrecht. Zum Team gehören außerdem Sarah Einsiedler und Dr. Andreas Mayer.
Schnelle Unterstützung im Ermittlungsverfahren
Bei Vorladungen, Hausdurchsuchungen und anderen strafprozessualen Maßnahmen prüfen wir frühzeitig Ihre Rechte und die Möglichkeiten einer wirksamen Verteidigung.
Strafrecht und Steuerrecht aus einer Hand
Gerade bei Steuerhinterziehung, Wirtschaftsbetrug oder Untreue profitieren Mandanten von der Zusammenarbeit unserer Strafverteidiger mit unseren Steuerberatern.
Persönliche Betreuung und realistische Einschätzung
Wir erläutern Ihnen die rechtliche Situation, Ihre Verteidigungsmöglichkeiten und die bestehenden Risiken – verständlich und ohne unrealistische Versprechungen.
Erreichbarkeit für Mandanten aus Sonthofen
Besprechungen können nach Vereinbarung telefonisch, per Videokonferenz oder persönlich in unserer Kanzlei erfolgen.

Rückruf vereinbaren
Sie haben uns telefonisch nicht erreicht? Gerne rufen wir Sie zurück!
Unsere Leistungen im Strafrecht für Sonthofen
Körperverletzung und Gewaltdelikte
Ob einfache oder gefährliche Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung oder der Vorwurf einer Schlägerei: Häufig kommt es auf die genaue Rekonstruktion des Geschehens und die Glaubhaftigkeit von Aussagen an.
Wir prüfen die Beweislage, mögliche Rechtfertigungsgründe wie Notwehr und die Voraussetzungen einer Verfahrenseinstellung.
Betäubungsmittel- und Drogenstrafrecht
Bei Ermittlungen wegen Drogenbesitzes, Handeltreibens, Einfuhr oder sonstiger Betäubungsmitteldelikte können erhebliche Strafen drohen.
Unsere Strafverteidiger prüfen insbesondere die sichergestellten Beweismittel, den konkreten Tatvorwurf und die rechtliche Einordnung. Auch bei Verfahren im Zusammenhang mit Cannabis berücksichtigen wir die jeweils anwendbaren gesetzlichen Regelungen.
Betrug und Wirtschaftsstrafrecht
Bei Vorwürfen wegen Betrugs, Untreue, Insolvenzdelikten oder anderen Wirtschaftsstraftaten stehen für Unternehmer und Geschäftsführer häufig nicht nur strafrechtliche, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Folgen im Raum.
Wir entwickeln Verteidigungsstrategien, die sowohl das Strafverfahren als auch mögliche Auswirkungen auf Unternehmen, Beruf und Vermögen berücksichtigen.
Verkehrsstrafrecht
Sie werden wegen Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs oder fahrlässiger Körperverletzung beschuldigt?
Wir prüfen den Tatvorwurf, die Beweislage und die Möglichkeiten, strafrechtliche sowie fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen zu begrenzen.
Jugendstrafrecht
Bei Ermittlungen gegen Jugendliche und Heranwachsende gelten besondere Vorschriften.
Wir begleiten junge Beschuldigte und ihre Familien durch das Strafverfahren und prüfen insbesondere Möglichkeiten einer Einstellung sowie geeigneter jugendstrafrechtlicher Maßnahmen.
Sexualstrafrecht
Sexualstrafrechtliche Vorwürfe können erhebliche persönliche und berufliche Auswirkungen haben.
Wir verteidigen Beschuldigte unter anderem bei Vorwürfen sexueller Übergriffe und bei Ermittlungen wegen strafbarer sexualbezogener Bild- und Videodateien. Von besonderer Bedeutung sind dabei häufig Aussagekonstellationen und digitale Beweismittel.

Steuerstrafrecht für Sonthofen – unsere besondere Stärke
Ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt von Menz & Partner liegt im Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.
Wird gegen Sie wegen Steuerhinterziehung ermittelt oder steht die Steuerfahndung vor der Tür, sind strafrechtliche und steuerliche Fragen häufig eng miteinander verbunden.
Unsere Strafverteidiger arbeiten bei entsprechenden Mandaten mit Dr. Andreas Mayer, Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht, zusammen.
Wir unterstützen unter anderem bei:
- Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung
- Durchsuchungen durch die Steuerfahndung
- Steuerstrafverfahren gegen Unternehmer und Geschäftsführer
- Vorwürfen im Zusammenhang mit nicht erklärten Einnahmen oder Auslandseinkünften
- Der rechtlichen Prüfung einer steuerlichen Selbstanzeige
- Der Abstimmung zwischen Strafverteidigung und steuerlicher Aufarbeitung
Ob eine strafbefreiende Selbstanzeige noch möglich ist, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und möglichen Sperrgründen ab. Gerade deshalb sollte vor einer eigenständigen Kontaktaufnahme mit den Finanzbehörden fachkundiger Rat eingeholt werden.
Vertrauliche Beratung im Steuerstrafrecht:


Polizeiliche Vorladung in Sonthofen erhalten – so gehen wir vor:
1. Tatvorwurf prüfen
Wir klären, was Ihnen vorgeworfen wird und in welchem Stadium sich das Ermittlungsverfahren befindet.
2. Akteneinsicht beantragen
Wir beantragen Einsicht in die Ermittlungsakte und prüfen die vorhandenen Beweismittel.
3. Verteidigungsstrategie entwickeln
Nach Prüfung der Ermittlungsakte besprechen wir mit Ihnen, ob eine Stellungnahme sinnvoll ist, zunächst geschwiegen werden sollte oder andere Maßnahmen angezeigt sind.
4. Einstellung des Verfahrens prüfen
Wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, setzen wir uns bereits im Ermittlungsverfahren für eine Verfahrenseinstellung ein.
Eine Vorladung als Beschuldigter bedeutet nicht, dass Sie die vorgeworfene Tat begangen haben. Dennoch sollten Sie Ihre nächsten Schritte sorgfältig überlegen.
Unsere Empfehlung: Machen Sie als Beschuldigter zunächst keine Angaben zur Sache, bevor Sie anwaltlich beraten wurden.
Bei einer reinen polizeilichen Vorladung besteht für Beschuldigte grundsätzlich keine Erscheinenspflicht. Einer staatsanwaltschaftlichen Ladung müssen Beschuldigte dagegen grundsätzlich Folge leisten; das Recht zu schweigen bleibt bestehen.
Was kostet Ihre Strafverteidigung?
Eine frühzeitige Strafverteidigung kann helfen, unnötige Fehler und zusätzliche Risiken zu vermeiden. Gleichzeitig sollen Sie wissen, welche Kosten auf Sie zukommen.
Erstberatung und erste Einschätzung
In einer Erstberatung besprechen wir den Tatvorwurf, den Stand des Verfahrens, mögliche Verteidigungsmaßnahmen und die nächsten Schritte.
Wir informieren Sie vorab über die Vergütung und vereinbaren den Kostenrahmen für die Beratung.
Kosten der weiteren Strafverteidigung
Die Kosten hängen insbesondere vom Tatvorwurf, dem Umfang der Ermittlungsakte, der Schwierigkeit des Verfahrens und möglichen Hauptverhandlungsterminen ab.
Die Vergütung kann sich nach den gesetzlichen Vorschriften des RVG oder einer individuellen Vergütungsvereinbarung richten.
Bei umfangreichen Strafverfahren erläutern wir Ihnen die vorgesehene Honorarstruktur vor Mandatsbeginn.
Unser Anspruch: klare Kostenvereinbarungen und eine realistische Einschätzung des erforderlichen Verteidigungsaufwands.

Ihr Anwalt für Strafrecht – jetzt Verteidigung für Sonthofen anfragen
Wenn gegen Sie ermittelt wird, sollten Sie Ihre Verteidigung nicht dem Zufall überlassen.
Die Rechtsanwälte und Fachanwälte von Menz & Partner unterstützen Sie bei polizeilichen Vorladungen, Durchsuchungen, Strafbefehlen, Anklagen und gerichtlichen Strafverfahren.
Menz & Partner Rechtsanwälte Steuerberater
Dieselstraße 1
87437 Kempten (Allgäu)
E-Mail: info@menzundpartner.de
Spezialisierte Strafverteidigung für Mandanten aus Sonthofen und dem südlichen Oberallgäu.


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