menzundpartner logo
Jetzt anrufen
MemmingenKemptenIllertissenVöhringen
Alle Rechtsgebiete
ArbeitsrechtBaurechtErbrechtFamilienrechtGesellschaftsrechtMietrechtStrafrechtSteuerberatungVerwaltungsrecht
Team Vorträge News Referenzen Kosten
  • Team

  • Vorträge

  • News

  • Referenzen

  • Kosten

Zum Hauptinhalt springen
Verteidigung

Alle News

27.11.2023

Falsche Anschuldigungen abwehren


Falsche Anschuldigungen können das Leben erheblich beeinträchtigen und persönlichen Ruf sowie berufliche Chancen gefährden. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie sich effektiv gegen unbegründete Vorwürfe von Privatpersonen verteidigen können.
1. Bewahren Sie Ruhe und Besonnenheit: Die erste Reaktion auf falsche Anschuldigungen ist oft emotional geprägt. Wichtig ist es jedoch, Ruhe zu bewahren und besonnen zu handeln. Überlegte Schritte und Beweise sammeln sind effektiver als impulsives Handeln und ein sofortiger emotionaler Gegenschlag.
2. Dokumentieren Sie alles: Sammeln Sie alle relevanten Informationen. Das können E-Mails, Textnachrichten, Fotos oder Zeugenaussagen sein. Eine umfassende Dokumentation stärkt Ihre Position und dient als wichtige Grundlage. Sammeln Sie zum einen Beweismitte, welche die falschen Anschuldigungen dokumentieren. Sammeln Sie auch Beweismittel, welche die falschen Anschuldigungen entkräften.
Hinweis: Heimliche Tonaufnahmen können nach § 201 StGB strafbar und im Prozess deshalb überdies nicht verwertbar sein.
3. Suchen Sie rechtlichen Rat: Konsultieren Sie einen Rechtsanwalt, um die rechtlichen Optionen zu besprechen. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen helfen, die beste Vorgehensweise zu planen und Sie bei juristischen Schritten unterstützen. In rechtlicher Hinsicht kommen folgende Schritte in Betracht:
  • Strafanzeige bei der Polizei
Wenn ehrenrührige falsche Tatsachen gegenüber Dritten über Sie behauptet werden, können Sie den Sachverhalt wegen Verdachts der üblen Nachrede oder Verleumdung §§ 186, 187 StGB bei der Polizei anzeigen und Strafantrag stellen. Dies muss binnen 3 Monaten geschehen. In manchen Bundesländern können Sie dies online anzeigen. Die Beweislast für die falsche Verdächtigung, also den Wahrheitsgehalt seiner Behauptungen, liegt beim Täter. Hierfür benötigen Sie grundsätzlich keinen Anwalt.
  • Außergerichtliches Mahnschreiben vom Anwalt
Sie können einen Anwalt beauftragen, die Gegenseite außergerichtlich anzuschreiben und aufzufordern, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Oft genügt dieser "Schuss vor den Bug", um weitere falsche Anschuldigungen zu verhindern. Ein Anwaltsschreiben erweckt in der Regel mehr Eindruck, als ein einfacher Brief von Ihnen selbst.
  • Gerichtliches Vorgehen
In einigen Fällen kann es geboten sein, gerichtlich im Wege der Klage oder der einstweiligen Verfügung tätig zu werden. Während ein Klageverfahren in der Regel relativ lange dauert, kann im Wege der einstweiligen Verfügung bereits innerhalb weniger Tage eine gerichtliche Entscheidung errungen werden. Zu beachten ist, dass hier teilweise zunächst außergerichtlich Schlichtungsverfahren geführt werden müssen, was das Verfahren wenig attraktiv macht.
Unsere Empfehlung:
Bleiben Sie gelassen, bis Sie handfeste Beweismittel haben. Lassen Sie dann einen Anwalt ein scharfes Schreiben formulieren und erstatten Sie dann Strafanzeige.
4. Kommunizieren Sie klar und sachlich: Wenn möglich, treten Sie in den direkten Dialog mit der Person, die Sie fälschlicherweise beschuldigt. Bleiben Sie dabei sachlich und vermeiden Sie Konfrontationen. Die Kommunikation sollte möglichst schriftlich erfolgen, damit Sie diese als Beweismittel nutzen können.
5. Veröffentlichen Sie ggf. eine Gegendarstellung: Wenn die falschen Anschuldigungen öffentlich sind, können Sie in geeigneten Fällen eine Gegendarstellung veröffentlichen. Nutzen Sie dabei Ihre Webseite oder soziale Medien, um Ihre Seite der Geschichte darzulegen und Fakten zu präsentieren.
Fazit: Falsche Anschuldigungen können jeden treffen, aber mit klugen und überlegten Schritten können Sie sich erfolgreich dagegen wehren. Durch das Bewahren von Ruhe, Dokumentation der Fakten und rechtliche Unterstützung können Sie Ihren Ruf schützen.
Wenn Sie rechtliche Beratung benötigen, stehen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung oder eines Mandats in unseren Kanzleiräumen in Memmingen, Kempten oder Illertissen, sowie telefonisch oder per online Meeting zur Verfügung.
Bitte beachten Sei jedoch, dass die Rechtsanwaltskosten wirtschaftlich oft nicht im Verhältnis zu eher geringfügigen Delikten stehen.
Media

Kontakt aufnehmen

info@menzundpartner.de+49 8331 / 950 00

Weitere Beiträge

  • Geld wird unter einem Umschlag übergeben
    Bewährungsstrafe trotz 200.000 Euro Schaden
    Trotz eines Schadens von rund 200.000 Euro wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) konnte Menz & Partner für die Mandanten eine Freiheitsstrafe auf Bewährung erreichen. Der Fall zeigt, welche Bedeutung eine frühzeitige und strategische Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht haben kann.
    Weiterlesen
  • Newsbeitrag Organspende
    Wichtige Optionen bei Organspenden
    In der Politik wird über Änderungen zur Organspende debattiert. Ein Vorschlag fordert eine verpflichtende Entscheidung mit drei Optionen. Der Kemptener Rechtsanwalt Stephan Thomae erklärt in seinem Gastbeitrag, wie das im Alltag aussehen könnte.
    Weiterlesen
  • Newsbeitrag Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
    Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung nach § 371 AO
    Eine Selbstanzeige nach § 371 AO ist der einzige Weg, nach einer Steuerhinterziehung noch Straffreiheit zu erlangen. Doch sie ist ein rechtliches Präzisionsinstrument: Schon kleine Fehler führen dazu, dass die Selbstanzeige unwirksam ist – und die erhoffte Straffreiheit vollständig entfällt.
    Weiterlesen
Alle Neuigkeiten ansehen
info@menzundpartner.de+49 8331 / 950 00
Logo Blau
  • Downloads
  • Jobs
  • Impressum
  • Datenschutz
  • youTube
  • instagram
  • facebook
  • linkedIn