Ein Erbfall kann zu emotionalen Belastungen führen, insbesondere wenn man erfährt, dass man in einem Testament enterbt wurde. In solchen Situationen ist es wichtig zu verstehen, welche Rechte und Ansprüche einem dennoch zustehen. Dieser Artikel beleuchtet, was Ihnen zusteht, wenn Sie enterbt wurden und wie Sie in dieser schwierigen Zeit vorgehen können.
Was bedeutet "enterbt"?
Ohne Testament gilt die "gesetzliche Erbfolge". Aus dem BGB ergibt sich, dass Ehegatten und Verwandte des Erblassers erben. Wenn der Erblasser mit Testament oder Erbvertrag bestimmt, dass der Nachlass nicht diese, sondern andere Personen geht, so sind die gesetzlichen Erben "enterbt".
Bin ich wirklich enterbt?
Nicht immer bedeutet die reine Existenz eines Testaments tatsächlich, dass es auch gilt. Diese zwei Schritte sollten Sie immer prüfen:
In einigen Fällen kann das Testament, das Sie von der gesetzlichen Erbfolge ausschließt, unwirksam oder anfechtbar sein. Dies wird vor allem relevant, wenn der Erblasser bereits dement und möglicherweise testierunfähig war oder das Testament nicht eigenhändig errichtet wurde.
Es kann auch zwar ein auf den ersten Blick wirksames Testament vorliegen, welches jedoch trotzdem nicht gilt. Dies ist der Fall, wenn z.B. Ehegatten bereits ein gemeinschaftliches Testament (z.B. Berliner Testament) ohne Änderungsvorbehalt errichtet haben, welches nach dem Tod eines der Ehegatten nach § 2289 BGB bindend wurde. In diesen Fällen kann der länger lebende Elternteil das Testament in vielen Fällen nicht mehr ändern. Hier lohnt sich eine genaue Prüfung.
Was steht mir zu wenn ich enterbt wurde?
Der Erblasser kann seinen Erben frei bestimmen. Nur die nächsten Angehörigen (Kinder, Ehegatten und ggf. Eltern) erhalten eine Mindestbeteiligung in Geld am Nachlass, wenn sie enterbt wurden, den Pflichtteil.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wenn Sie enterbt wurden, kann Ihnen je nach Verhältnis zum Erblasser der Pflichtteil zustehen. Den Pflichtteil müssen Sie beim Erben geltend machen.
Entziehung des Pflichtteils
In sehr seltenen Fällen kann der Pflichtteil entzogen werden. Dies könnte beispielsweise bei schweren Straftaten gegenüber dem Erblasser der Fall sein. Beachten Sie jedoch, dass die Hürden für die Enterbung aus wichtigem Grund sehr hoch sind. Die reine Entziehung im Testament genügt nicht, vielmehr muss auch der Grund vorliegen.
Umgehung des Pflichtteils
Oft versuchen die Erblasser den künftigen Pflichtteilsanspruch möglichst gering zu halten und verschenken lebzeitig bereits Vermögen. Nicht alle Versuche der Pflichtteilsumgehung sind jedoch tatsächlich erfolgreich. Das Pflichtteilsrecht ist gut geschützt und bietet klar durchsetzbare Ansprüche. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Pflichtteil viel höher sein müsste, sollten Sie sich auf jeden Fall an einen auf Erbrecht spezialisierten Anwalt wenden.
Fazit
Wenn Sie enterbt wurden, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass Sie ohne jegliche Beteiligung am Nachlass dastehen. Das deutsche Erbrecht schützt enge Verwandte durch das Pflichtteilsrecht. Es ist wichtig, Ihre Ansprüche zu verstehen und gegebenenfalls juristische Schritte einzuleiten, um diese durchzusetzen. Ein Anwalt für Erbrecht kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte geltend zu machen und die bestmögliche Lösung in Ihrem individuellen Fall zu finden. Bedenken Sie jedoch, dass Erbstreitigkeiten oft emotional belastend sind, und versuchen Sie, nach Möglichkeit eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, um Konflikte innerhalb der Familie zu vermeiden.
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