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Kann man eine Strafanzeige zurückziehen?


13.12.2023
Eine Strafanzeige zu erstatten, ist eine ernste Angelegenheit, die oft aus verschiedenen Gründen erfolgt. Doch was passiert, wenn man sich nachträglich anders entscheidet oder die Umstände sich ändern? In diesem Artikel beleuchten wir die Frage: Kann man eine Strafanzeige zurückziehen? Wir werfen einen Blick auf die rechtlichen Aspekte, die diesen Prozess beeinflussen können, und erklären, welche Schritte unternommen werden können.
Was ist eine Strafanzeige? Eine Strafanzeige informiert die Strafverfolgungsbehörden darüber, dass jemand möglicherweise gegen ein Strafgesetz verstoßen hat. Dies kann durch eine formelle Anzeige bei der Polizei oder einen Notruf geschehen. Selbst wenn man nicht direkt beteiligt ist, kann eine Strafanzeige eingereicht werden, und die Polizei ist verpflichtet, zu ermitteln.
Beispiel: A sieht aus seinem Fenster, wie B auf C einprügelt und damit gegen § 223 StGB (Körperverletzung) verstößt. A ruft die Polizei an und bittet um Einschreiten.
Was ist der Unterschied zwischen Strafanzeige und Strafantrag?
Rechtlich wird der Begriff "Strafantrag" mit zweifacher Bedeutung verwendet:
1. Mit einem Strafantrag zeigt eine Person an, dass sie die Strafverfolgung des geschilderten Sachverhalts wünscht (§ 158 Abs. 1 StPO). Beispiel: C geht zur Polizei und erklärt, dass er möchte, dass B angemessen bestraft wird.
2. Einige Delikte werden nur verfolgt, wenn der Geschädigte in einer bestimmten Frist einen förmlichen Strafantrag stellt (§ 158 Abs. 2 StPO).
Beispiel: Einige Tage später beleidigt B den C, und dieser muss innerhalb von 3 Monaten einen förmlichen Strafantrag stellen, damit die Beleidigung verfolgt wird § 194 StGB.
Kann ich eine Strafanzeige zurückziehen?
Wenn sich der Sachverhalt ändert, sollte die Strafanzeige sofort durch Benachrichtigung der Polizei zurückgezogen werden.
Beispiel: A bemerkt nach seinem Anruf, dass B und C nur für eine Kampfsport-Choreographie geprobt haben und C völlig unverletzt ist.
Wenn der Sachverhalt identisch bleibt, aber die weitere Verfolgung nicht mehr gewünscht ist, dann kann genau genommen der Strafantrag (und nicht die Strafanzeige) zurückgenommen werden. Hierbei gilt:
Je geringfügiger das Delikt und je weniger Öffentlichkeit involviert ist, desto eher wird das Verfahren eingestellt.
Beispiel 1: Geringfügige Delikte wie Beleidigung oder Hausfriedensbruch werden bei Rücknahme des förmlichen Strafantrags nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Mittelschwere Delikte wie Körperverletzung, Diebstahl geringwertiger Sachen oder Sachbeschädigung werden eingestellt, es sei denn, die Staatsanwaltschaft hält eine Verfolgung für notwendig.
Beispiel 2: Wenn das Delikt im Einzelfall besonders schwerwiegend war, der Täter bereits mehrfach vorbestraft ist oder die Tat besonders öffentlich war, wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren eher fortsetzen.
Bei schweren Straftaten ändert die Rücknahme des Strafantrags nichts, und die Strafverfolgung wird trotzdem fortgesetzt.
Beispiel 3: Schwere Straftaten wie Raub, Totschlag oder Geldfälschung werden trotz Rücknahme des Strafantrags weiterhin verfolgt.
Fazit:
  • Bei geringfügigen Delikten kann die Strafanzeige bzw. der Strafantrag zurückgenommen werden und das Verfahren wird eingestellt.
  • Bei mittelschweren Delikten führt die Rücknahme zur Einstellung des Verfahrens, außer die Staatsanwaltschaft entscheidet anders.
  • Bei schweren Delikten kann ein Strafantrag oder eine Strafanzeige nicht zurückgenommen werden, außer der Sachverhalt stellt sich anders dar.

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