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Pflichtteilsverzicht und Ausgleichszahlungen


23.10.2023
Die Vereinbarung eines Pflichtteilsverzicht , ist ein wichtiger Schritt bei der Regelung des eigenen Nachlasses. Ein Pflichtteilsverzicht kann dazu führen, dass Erblasser Vermögenswerte nach ihren Wünschen verteilen können, ohne an die gesetzlichen Erbansprüche enger Familienmitglieder gebunden zu sein. Allerdings ist es wichtig, den Prozess und die möglichen Ausgleichszahlungen bei einem Pflichtteilsverzicht zu verstehen.

Was ist ein Pflichtteilsverzicht?

Ein Pflichtteilsverzicht ist ein notarieller Vertrag zwischen künftigem Erblasser und Pflichtteilsberechtigtem, in der letzterer bereits vor dem Erbfall auf seinen Pflichtteilsanspruch verzichten. Der Pflichtteilsanspruch ist ein gesetzlich verankerter Anspruch enger Familienmitglieder, in der Regel Ehegatten, Kinder und Eltern, auf einen Mindestanteil am Nachlass. Ein Verzicht bedeutet, dass die betreffende Person auf diesen Mindestanteil verzichtet, um beispielsweise die Verteilung des Vermögens nach den Wünschen des Erblassers zu ermöglichen.
Hinweis: Der Pflichtteilsverzicht vor dem Erbfall muss notariell geschlossen werden, während der Verzicht der Geltendmachung des Pflichtteils nach dem Erbfall auch ohne Notar möglich ist.

Warum einen Pflichtteilsverzicht in Betracht ziehen?

Es gibt verschiedene Gründe, warum jemand einen Pflichtteilsverzicht in Erwägung ziehen könnte:

Ausgleichszahlungen bei Pflichtteilsverzicht

Ein Pflichtteilsverzicht ist nicht automatisch mit einer kostenlosen Zustimmung zum Verzicht auf den Mindestanteil verbunden. Zwar kann der Pflichtteilsberechtigte theoretisch auch ohne Ausgleich auf künftige Pflichtteilsansprüche verzichten. In der Regel wird aber ein angemessener Ausgleich vereinbart, da der Pflichtteilsberechtigte sonst keine Motivation hat, auf seine Ansprüche zu verzichten.
Die Höhe der Ausgleichszahlung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Wert des Nachlasses, der Pflichtteilsanspruch und individuelle Umstände. Es ist ratsam, einen erfahrenen Anwalt für Erbrecht zu konsultieren, um die genaue Höhe der Ausgleichszahlung zu bestimmen und sicherzustellen, dass der Pflichtteilsverzicht rechtlich wirksam ist. Ein Pflichtteilsverzicht mit Gegenleistung kann in Einzelfällen unwirksam sein. Hierzu urteilte z.B. das OLG Hamm, als ein Sohn gegen einen Sportwagen auf seinen Pflichtteil verzichtet hat. Dies kann sich aus einer Gesamtwürdigung bei erheblichem Ungleichgewicht der Leistungen ergeben, wenn also gegen kleines Geld auf einen künftigen großen Anspruch verzichtet wird, ohne dass dies dem Verzichtenden klar ist.

Fazit

Ein Pflichtteilsverzicht kann erhebliche Vorteile bieten, darunter die Möglichkeit des Erblassers, den Nachlass nach eigenen Vorstellungen zu regeln und Familienkonflikte zu vermeiden. Auch für Pflichtteilsberechtigte kann ein Pflichtteilsverzicht gegen Ausgleichszahlung einen Mehrwert haben, wenn z.B. ungewiss ist, ob künftige Pflichtteilsansprüche in nennenswerter Höhe überhaupt bestehen werden. Insbesondere bei Schenkungen kann die 10-Jahres-Abschmelzungsfrist ablaufen, sodass Pflichtteilsansprüche umgangen werden können.
Allerdings ist es entscheidend, eine Ausgleichszahlungen transparent zu berechnen und vereinbaren, um sicherzustellen, dass der Verzicht rechtlich gültig ist und die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt werden.
Wenn Sie weitere Informationen zum Thema Pflichtteilsverzicht und Ausgleichszahlungen benötigen oder rechtliche Unterstützung in dieser Angelegenheit suchen, stehen Ihnen erfahrene Anwälte für Erbrecht zur Verfügung, um Sie umfassend zu beraten und Ihre Fragen zu beantworten.

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