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Pflichtteil Verjährung 10 Jahre - Was ist das?


16.10.2023
Wenn es um Erbschaften und Pflichtteilsansprüche geht, ist die Zeit oft ein entscheidender Faktor. Besonders wichtig ist dabei die Pflichtteil Verjährungsfrist, die aber nur 3 Jahre beträgt. Häufig ist im Kontext des Pflichtteils auch von einer 10 Jahresfrist die Rede. Aber was bedeutet das genau und wie kann dies Ihr Erbrecht beeinflussen? In diesem Artikel erklären wir Ihnen alles, was Sie über die Pflichtteil Verjährung in Deutschland wissen sollten.

1. Was ist der Pflichtteil?

Ohne letztwillige Verfügung gilt die gesetzliche Erbfolge, wonach in der Regel der Ehegatte und die Verwandten des Erblassers erben. Wenn diese durch ein Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen werden, erhalten sie trotzdem einen Mindestanteil am Nachlass des Verstorbenen. In Deutschland beträgt der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das bedeutet, dass die pflichtteilsberechtigten Angehörigen mindestens die Hälfte dessen erhalten, was sie nach der gesetzlichen Erbfolge erhalten würden. Der Pflichtteil ist immer nur ein Geldanspruch.
Der Pflichtteil ist demnach ein gesetzlich verankerter Anspruch auf eine Mindestbeteiligung in Geld am Nachlass, der nahe Angehörigen eines Verstorbenen eingeräumt wird, wenn sie in dessen Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge (also enterbt) wurden.

1.1 Die Pflichtteil Verjährung?

Die Pflichtteil Verjährung ist die Zeitspanne, in der ein Pflichtteilsanspruch geltend gemacht werden kann. In Deutschland beträgt diese Frist 3 Jahre, beginnend ab dem Ende des Jahres, in dem Sie Kenntnis vom Erbfall und dem Anspruch erhalten haben. Dies bedeutet, dass nach Ablauf dieser Zeit ein Pflichtteilsanspruch nicht mehr gerichtlich durchsetzbar ist.
Beispiel: Wenn ein Erblasser am 11.11.2022 verstorben ist und Sie am 02.02.2023 darüber informiert wurden, dass Sie von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wurden, beginnt die Verjährungsfrist am 01.01.2024 und endet am 31.12.2026. Ab dem 01.01.2027 ist Ihr Anspruch nicht mehr durchsetzbar.

1.2 Verhindern der Pflichtteil Verjährung

Um sicherzustellen, dass Ihr Pflichtteilsanspruch nicht verjährt, ist es ratsam, rechtzeitig aktiv zu werden. Sie sollten sich frühzeitig über Ihre Rechte und Ansprüche informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen. Es gibt auch die Möglichkeit, eine Verjährung durch eine schriftliche Anerkennung des Anspruchs durch den Erben zu verhindern. In solchen Fällen beginnt die Verjährungsfrist von Neuem.
  • Tipp 1: Werden Sie frühzeitig aktiv. Mit einem passenden Schreiben können Sie den Erben in Verzug setzen, sodass bei einer erst späteren Auszahlung Verzugszinsen geschuldet sind.

2. Was ist die 10 Jahres Frist?

Neben dem Pflichtteilsanspruch gibt es noch den Pflichtteilsergänzungsanspruch. Dies hat folgenden Hintergrund:

2.1 Was ist der Pflichtteilsergänzungsanspruch?

Der Pflichtteil ist immer eine Quote aus dem Nachlass, z.B. 1/4 des Nachlasswerts und wird vom Vermögen des Erblassers am Stichtag des Todes berechnet. Was aber, wenn der Erblasser 2 Tage vor seinem Tod sein ganzes Vermögen verschenkt und zum Todestag Null Euro hat? 1/4 von Null ist schließlich Null, sodass auch der Pflichtteil Null wäre. Damit der Pflichtteil nicht so einfach umgangen werden kann, gibt es die Pflichtteilsergänzung.

2.2 Was ist der Unterschied zwischen Pflichtteil und Pflichtteilsergänzungsanspruch?

Beim Pflichtteilsanspruch wird berücksichtigt: Was hat der Erblasser am Todestag?
Beim Pflichtteilsergänzungsanspruch wird berücksichtigt: Was hatte der Erblasser vor dem Todestag und hat es verschenkt?
Der Pflichtteilsergänzungsanspruch ist vereinfacht gesagt die Pflichtteilsquote aus dem Wert des Verschenkten. Wenn der Erblasser kurz vor dem Tod 10.000 € verschenkt hat und der Pflichtteil 1/4 beträgt, dann ist der Pflichtteilsergänzungsanspruch aus dem Geschenk 2.500 €.
  • Tipp 2: Verlangen Sie Auskunft über Schenkungen! Oft ist der Pflichtteilsergänzungsanspruch viel höher als der bloße Pflichtteil.

2.3 Die 10 Jahre Frist

Beim Todestag ist einfach nachzuvollziehen, was im Nachlass da ist. Zum Tod sollen aber nicht alle Schenkungen des ganzen Lebens berücksichtigt werden, zumal diese auch schwierig nachzuvollziehen sind. Daher gibt es bei der Pflichtteilsergänzung in § 2325 Abs. 3 BGB eine 10 Jahre "Abschmelzungsfrist". Mit jedem Jahr, das seit der Schenkung verstreicht, wird der Pflichtteilsergänzungsanspruch um 10% abgeschmolzen. Dies bedeutet, dass kein Pflichtteilsergänzungsanspruch besteht, wenn die Schenkung mehr als 10 Jahre vor dem Erbfall erfolgte. Ausnahmen bestehen nur, wenn die Schenkung an den Ehegatten erfolgte oder der Schenker sich ein Nutzungsrecht (z.B. Nießbrauch oder umfassendes Wohnungsrecht) vorbehalten hat.
  • Tipp 3:
  • Teilen Sie bei Immobilienübertragungen dem Notar mit, dass die Frist anlaufen soll! Der Notar wird dann ein etwaiges Nutzungsrecht so gestalten, dass die 10-Jahres-Frist läuft.
  • Der Pflichtteilsberechtigte sollte gerade bei älteren Immobilienübertragungen prüfen, ob noch ein Nießbrauch bestand. Die Rechtsprechung hat sich erst 2016 geändert, sodass oft ein Nießbrauch nicht mehr gelöscht wurde.

3. Fazit

Der Pflichtteil ist ein wichtiger Schutzmechanismus im deutschen Erbrecht, der sicherstellt, dass nahen Angehörigen ein Mindestanteil am Nachlass gewährt wird. Die Pflichtteil Verjährung erfolgt nach 3 Jahren, während die 10-Jahres-Frist im Kontext des Pflichtteilsergänzungsanspruchs Schenkungen in den letzten 10 Jahren vor dem Erbfall berücksichtigt und Jahr für Jahr abschmelzt.
Unsere Kanzlei ist auf Erbrecht spezialisiert und hilft Ihnen gerne bei allen Fragen rund um den Pflichtteil

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