Pflichtteil uneheliches Kind umgehen: Was Sie wissen müssen
07.11.2023
Die gesetzliche Erbfolge in Deutschland sieht vor, dass nahe Verwandte, wie Ehepartner und Kinder, einen gesetzlichen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses haben. Doch was passiert, wenn es um uneheliche Kinder geht? Können sie ebenfalls einen Pflichtteil beanspruchen? Und gibt es Wege, diesen Anspruch zu umgehen? In diesem Artikel erfahren Sie mehr darüber, wie Sie den Pflichtteil für ein uneheliches Kind umgehen können.
Rechtliche Situation für uneheliche Kinder
Das deutsche Erbrecht hat sich in den letzten Jahren verändert und uneheliche Kinder genießen heute die gleichen erbrechtlichen Ansprüche wie eheliche Kinder. Das bedeutet, dass auch uneheliche Kinder grundsätzlich einen Anspruch auf ihren gesetzlichen Pflichtteil am Nachlass des verstorbenen Elternteils haben. Entscheidend ist einzig, ob der Elternteil rechtlich Mutter oder Vater ist. Dieser Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den ein eheliches Kind erhalten würde.
Beispiel: E ist ohne Ehevertrag verheiratet und hat mit dem Ehegatten zwei gemeinsame Kinder. E hat aber noch ein anderes voreheliches Kind K. Kann K nach dem Tod des E den Pflichtteil geltend machen?
Ja. Bei Ehe im gesetzlichen Güterstand und drei Kindern beträgt die gesetzliche Erbquote des Kindes 1/6, sodass die Pflichtteilsquote des Kindes 1/12 beträgt. K erhält also 1/12 des Nachlasswerts von E in Geld, wenn er von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wird.
Möglichkeiten, den Pflichtteil zu umgehen
Obwohl uneheliche Kinder rechtlich gesehen einen Pflichtteil beanspruchen können, gibt es dennoch einige Wege, um diesen Anspruch zu umgehen bzw. wenigstens zu minimieren:
Testament
Das Elternteil mit dem unehelichen Kind muss ein Testament erstellen, wenn er/sie will, dass das uneheliche Kind möglichst wenig am Nachlass teilhat. Denn ansonsten entsteht eine Erbengemeinschaft und das uneheliche Kind wird direkt am Nachlass beteiligt, sodass z.B. Nachlassimmobilien durch Teilungsversteigerung zwangsversteigert werden können.
Vermögensübertragung zu Lebzeiten
Sie können Teile Ihres Vermögens zu Lebzeiten verschenken oder auf andere Weise übertragen. Auf diese Weise kann Ihr Vermögen außerhalb Ihres Nachlasses liegen und steht unehelichen Kindern nicht als Pflichtteil zur Verfügung. Die entstehenden Pflichtteilsergänzungsansprüche werden mit jedem Jahr nach der Schenkung 10% abgeschmolzen, wenn kein umfassendes Nutzungsrecht wie ein Nießbrauch vorbehalten bleibt.
Achtung: Schenkungen an den Ehegatten setzen den Fristablauf der 10-Jahres-Frist nicht in Gang, § 2325 Abs. 3 S. 3 BGB! Schenkungen an Ehegatten funktionieren deshalb nicht um den Pflichtteil zu umgehen.
Pflichtteilsverzicht
Am besten ist es, mit dem unehelichen Kind lebzeitig beim Notar einen Pflichtteilsverzicht zu vereinbaren und dem Kind hierfür ggf. eine Abfindung zu bezahlen. Dies scheitern jedoch oft daran, dass das Verhältnis nicht gut ist.
Minderjährigenadoption
Die Adoption eines Minderjährigen hat in der Regel die Folge, dass das Kind rechtlich eine neue Familie erhält und mit dem bisherigen Elternteil nicht mehr rechtlich verwandt ist. Eine Adoption des unehelichen Kindes durch z.B. den neuen Lebensgefährten/Ehegatten des anderen Elternteils führt dazu, dass das Kind dann kein Pflichtteilsrecht mehr nach dem ursprünglichen Elternteil hat.
Weitere Möglichkeiten:
Zum Teil kommen noch je nach individueller Situation weitere Maßnahmen in Betracht. Jede Maßnahme, die den Pflichtteilsanspruch schmälert, ist in der Regel jedoch mit Nachteilen an anderer Stelle verbunden.
Flucht in die Schenkung
Ein letzter Ausweg zur Minimierung des Pflichtteils kann die sogenannte "Flucht in die Schenkung" sein. Schenkungen muss sich der Pflichtteilsberechtigte in der Regel nicht auf den Pflichtteilsanspruch, aber auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch anrechnen lassen. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch entsteht, wenn lebzeitig bereits Vermögen verschenkt wird. Wenn das uneheliche Kind bereits Vermögen geschenkt bekommen hat, kann ggf. auch eine Schenkung an den Ehegatten sinnvoll sein, da die Eigenschenkung an den Pflichtteilsberechtigten auf den dann entstehenden Pflichtteilsergänzungsanspruch anzurechnen ist.
In manchen Fällen kann eine Schenkung an den Pflichtteilsberechtigten als "Falle" funktionieren, wenn dann die Flucht in weitere Schenkungen an Angehörige angetreten wird.
Vereinbarung einer Gütergemeinschaft oder der Zugewinngemeinschaft
Die Gütergemeinschaft, bei der das Einzelvermögen der Ehegatten Gesamtvermögen wird kann den Pflichtteil im Einzelfall verringern. Der Güterstandswechsel darf aber nicht nur deshalb erfolgen, weil der Pflichtteil umgangen werden soll. Der Vorteil hierbei ist, dass Vermögen im Ergebnis vom Elternteil auf den Ehegatten übertragen wird, ohne dass dies eine Schenkung ist, die Pflichtteilsergünzungsansprüche auslöst.
In anderen Fällen kann aber gerade auch die Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft sinnvoll sein. Denn hierbei wird die Pflichtteilsquote des Kindes ggf. geringer als bei anderen Güterständen.
Heirat
Wenn noch keine Ehe besteht, sollte über eine Heirat nachgedacht werden. Denn eine Eheschließung wird die Pflichtteilsquote des vorehelichen Kindes verringern.
Ertragswertklausel
Bei landwirtschaftlichen Betrieben kann der Erblasser anordnen, dass für die Pflichtteilsberechnung nur der Ertragswert zugrunde zu legen ist, der meist viel niedriger ist, als der Verkehrswert § 2312 BGB. Hierfür müssen jedoch die Voraussetzungen der "Landguteigenschaft" vorliegen.
Ein Rechtsanwalt oder Notar kann Ihnen bei der Planung Ihrer Nachlassregelung helfen und sicherstellen, dass Ihre Wünsche rechtlich wirksam umgesetzt werden.
Fazit
Es ist häufig möglich, den Pflichtteil für uneheliche Kinder zumindest zu minimieren, indem Sie frühzeitig eine geeignete Nachlassplanung durchführen. Ein Testament und eine Vermögensübertragung zu Lebzeiten sind einige der rechtlichen Instrumente, die Ihnen dabei helfen können. Dennoch sollten Sie stets professionelle rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass Ihre Nachlassregelung im Einklang mit dem deutschen Erbrecht steht und wirksam ist.
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn eine verstorbene Person (Erblasser) mehrere Erben hinterlässt. Den Miterben ist häufig unklar, wer den Erbschein beantragen kann und wer ihn bekommt.
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