In einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30. Mai 2023 (I-3 Wx 52/23) wurde die Kostenverteilung in einem Fall von nicht bestätigter Testamentsfälschung behandelt. Dieser Artikel fasst die wesentlichen Punkte der Entscheidung zusammen und zeigt deren Bedeutung für ähnliche Fälle.
Der Fall im Überblick:
Im vorliegenden Fall erteilte das Amtsgericht einen Erbschein an die Lebensgefährtin des verstorbenen Erblassers. Später tauchte der Bruder des Erblassers auf und es kam zu einem Rechtsstreit. Das Amtsgericht entschied, den Erbschein der Lebensgefährtin auszuhändigen. Doch es blieb die Frage der Kostenverteilung.
Die rechtliche Grundlage:
Die Kostenentscheidung des Amtsgerichts basierte auf § 81 Absatz 1 des FamFG, wonach die Gerichte die Kosten nach billigem Ermessen den Beteiligten auferlegen können.
Die Entscheidung im Detail:
Das Oberlandesgericht Düsseldorf änderte die Kostenentscheidung des Amtsgerichts ab. Der Bruder des Erblassers sollte nun die meisten Kosten tragen und die Lebensgefährtin erhielt die Erstattung ihrer außergerichtlichen Kosten.
Begründung der Kostenentscheidung:
Die Beweiskosten wurden dem Bruder auferlegt, da sein Einwand zur Testamentsfälschung erfolglos war. Die Kosten für die Erteilung des Erbscheins sollten von der Lebensgefährtin getragen werden. Das Amtsgericht hatte jedoch nicht ausreichend begründet, warum sie von den übrigen Kosten ausgenommen wurde.
Fazit:
Die Entscheidung unterstreicht die komplexe Natur der Kostenverteilung in der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Sie zeigt, dass das Gericht eine umfassende Prüfung durchführen muss, um die gerechte Verteilung der Kosten sicherzustellen. Anhaltspunkte hierfür sind z.B. die verschuldete oder unverschuldete Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse, oder familiäre und persönliche Nähe zwischen dem Erblasser und den Verfahrensbeteiligten oder zwischen den Verfahrensbeteiligten untereinander.
Tipp vom Anwalt:
Oft werden im Erbscheinverfahren Einwände gegen die Wirksamkeit des Testaments vorschnell, ins Blaue oder rein aus Schikane vorgebracht, weil davon ausgegangen wird, dass der Erbe ohnehin die Kosten zu tragen hat. Diese Entscheidung zeigt, dass das Gericht die Kosten z.B. für ein Gutachten auch demjenigen auferlegen kann, der (ersichtlich) unbegründete Einwände geltend macht. Die Einwände sollten daher immer in einem gut argumentierenden Schreiben verpackt werden, welches die Zweifel und die Notwendigkeit weiterer Ermittlungen seriös begründet.
Für den Erben gibt es im Übrigen einen wirksamen Gegenangriff gegen unbegründete Einwände mit kostenintensiven Ermittlungen: Bei einer Erbenfeststellungsklage treffen denjenigen die Kosten, der unterliegt. Bei völlig aus der Luft gegriffenen Einwänden kann diese Klage ein wirksames Druckmittel sein.
Bei der Entscheidung, ob vom neben dem Erbscheinverfahren eine Erbenfeststellungsklage erhoben wird, ist eine strategisch wichtige Frage, bei der Sie unbedingt einen erfahrenen auf Erbrecht spezialisierter Anwalt mandatieren sollten.