Unter dem Gedanken der frühzeitigen Nachlassplanung stellt sich für viele Menschen die Frage, ob es sinnvoll ist, das eigene Haus zu Lebzeiten an die Kinder zu "vererben". Dieser Artikel beleuchtet die Vor- und Nachteile dieser Entscheidung sowie die praktischen Schritte, die dabei zu beachten sind.
Warum das Haus zu Lebzeiten "vererben"?
Gleich anfangs ist es wichtig zu erläutern, dass ein Jaus nicht zu Lebzeiten "vererbt" werden kann. Denn rechtliches Vererben setzt den Tod einer Person voraus, was den zweiten Halbsatz "zu Lebzeiten" zwangsläufig ausschließt. Was hier gemeint ist, ist die Übertragung der Immobilie zu Lebzeiten im Wege der Schenkung. Dies wird teilweise auch als "vorweggenommene Erbfolge" bezeichnet, da das Kind zu Lebzeiten vorweg ein Haus bekommt, welches es später beim Todesfall ohnehin hätte erben sollen.
Die Idee, das Haus bereits zu Lebzeiten an die Kinder zu übertragen, gewinnt zunehmend an Beliebtheit. Hier sind einige Vorteile, die für diese Entscheidung sprechen:
1. Steuerliche Vorteile nutzen:
Die frühzeitige Übertragung von Vermögen kann steuerliche Vorteile bieten. Gegenüber dem Kind gibt es einen Freibetrag für Schenkungen in Höhe von 400.000 €, der alle 10 Jahre neu genutzt werden kann, um Steuerlasten zu minimieren.
2. Familiäre Sicherheit schaffen:
Die Übertragung des Hauses zu Lebzeiten kann dazu beitragen, familiäre Sicherheit und Stabilität zu schaffen. Das Familienheim kann erhalten werden, wenn das Kind selbst in die Immobilie zieht.
3. Vermeidung von Erbstreitigkeiten:
Eine klare Übertragung zu Lebzeiten mit Abfindung etwaiger anderer Kinder kann potenzielle Erbstreitigkeiten verhindern. Die klare Zuweisung von Vermögenswerten kann dazu beitragen, Missverständnisse und Streitigkeiten unter den Erben zu minimieren.
4. Immobilie vor Pflegeheimkosten schützen
Ein Vorteil kann auch sein, dass der Sozialhilfeträger 10 Jahre nach der Schenkung keinen Zugriff mehr auf das Haus hat, welches dann nicht für Pflegeheimkosten verbraucht werden muss.
Schritte zur Übertragung des Hauses
1. Rechtliche Beratung einholen und Vor- und Nachteile abwägen:
Bevor Sie sich entscheiden, Ihr Haus zu übertragen, ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen helfen, die rechtlichen Aspekte zu verstehen und sicherzustellen, dass alle Schritte ordnungsgemäß durchgeführt werden. Folgende Nachteile sollten Sie sich bewusst machen:
Das Haus macht meist ein Großteil des Vermögens aus. Wenn das Haus weggeschenkt wird, schränken Sie Ihre Zukunft möglicherweise finanziell ein.
Wenn Sie noch mit Wohnungsrecht oder Nießbrauch im Haus wohnen bleiben, hat das Haus dennoch einen anderen Eigentümer. Die Frage, wer für Reparaturen zahlt, ist streitanfällig und kann zu Zerwürfnissen führen.
Das Motiv, das Haus vor Pflegeheimkosten zu schützen macht nur Sinn, wenn Sie bei Pflegebedürftigkeit kein anderes höheres Vermögen haben. Zusätzlich sind Sie dann ein Sozialhilfefall und können regelmäßig nicht Luxus oder die bestmögliche Betreuung erwarten.
2. Ermittlung des aktuellen Immobilienwerts:
Es ist wichtig, den aktuellen Wert Ihres Hauses zumindest grob zu kennen, um die finanziellen Aspekte der Übertragung zu verstehen. Dieser Schritt ist auch relevant für steuerliche Überlegungen. Wenn der Immobilienwert deutlich über dem Freibetrag liegt, kann zunächst auch nur ein Bruchteil übertragen werden.
3. Gespräch mit den Kindern führen:
Bevor Sie die Entscheidung treffen, das Haus zu übertragen, sollten Sie mit Ihren Kindern offen über Ihre Absichten sprechen. Dies ermöglicht es, mögliche Bedenken zu klären und sicherzustellen, dass alle Parteien einverstanden sind. Dies verhindert, dass sich andere Kinder finanziell oder emotional benachteiligt fühlen.
4. Notarieller Akt:
Die Übertragung von Immobilien erfordert eine notarielle Beurkundung.
3 wichtige kostenlose Ratschläge vom Anwalt
1. Informieren Sie sich umfangreich
Häufig werden besonders die Nachteile der Entscheidung das Haus zu übertragen nicht hinreichend berücksichtigt. Beim Notar werden Sie regelmäßig nicht umfangreich über die Nachteile und Risiken beraten. Der Steuerberater sieht eine Steuerersparnis, aber nicht die Gerichtsprozesse zwischen Eltern und Kind, wenn Streitigkeiten auftreten. Ein auf Erbrecht spezialisierter Anwalt kann Ihnen die Risiken aufzeigen.
2. Im Zweifel abwarten
Sie sollten das Haus nur übergeben, wenn Sie finanziell abgesichert und davon überzeugt sind, dass das Haus beim Kind mindestens genauso gut wie bei Ihnen aufgehoben ist. Ihr nahezu gesamtes Vermögen an ein Anfang 20 jähriges Kind zu übertragen, dessen künftigen Ehegatten Sie noch nicht kennen, ist ein gigantisches Risiko für Sie. Die etwaigen Vorteile wiegen diese Risiken nicht auf. Warten Sie mit der Entscheidung, bis die Verhältnisse gesetzt sind und zumindest zum Zeitpunkt der Übertragung keine Überraschungen in der Zukunft zu erwarten sind.
3. Treffen Sie eine eigene Entscheidung
Oft wird das Haus übertragen, weil "man das halt so macht" oder weil Bekannte diesen Schritt ebenfalls gegangen sind. Jede Familie ist anders. Treffen Sie eine eigene, gut abgewogene Entscheidung. In vielen solcher Fällen überwiegen die Nachteile und Risiken die Vorteile bei weitem.
Fazit
Die Übertragung eines Hauses zu Lebzeiten an die Kinder ist eine bedeutende Entscheidung, die gut überlegt sein sollte. Durch die Berücksichtigung der steuerlichen Aspekte, rechtlichen Schritte und familiären Bedürfnisse können Sie jedoch eine fundierte Entscheidung treffen. Neben einigen Vorteilen sind immer auch die damit zusammenhängenden Nachteile abzuwägen. Denken Sie daran, rechtzeitig professionellen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die Übertragung reibungslos und im Einklang mit den geltenden Gesetzen verläuft.
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