menzundpartner logo
Jetzt anrufen
MemmingenKemptenIllertissenVöhringen
Alle Rechtsgebiete
ArbeitsrechtBaurechtErbrechtFamilienrechtGesellschaftsrechtMietrechtStrafrechtSteuerberatungVerwaltungsrecht
Team Vorträge News Referenzen Kosten
  • Team

  • Vorträge

  • News

  • Referenzen

  • Kosten

Zum Hauptinhalt springen
Haus wird verkauft

Alle News

21.10.2023

Haus an Kind verkaufen - Pflichtteil umgehen


Die Frage, ob der Verkauf eines Hauses an ein Kind eine mögliche Strategie ist, um den Pflichtteil bei der Vermögensnachfolge zu umgehen, beschäftigt viele Menschen. In diesem Artikel werden wir genauer untersuchen, ob diese Methode sinnvoll ist und welche Aspekte dabei zu beachten sind.

Die Pflichtteilsregelung und ihre Relevanz

Die Pflichtteilsregelung stellt einen gesetzlichen Anspruch dar, der engen Angehörigen, in der Regel den Kindern des Erblassers, zusteht, selbst wenn sie in dessen Testament nicht angemessen berücksichtigt wurden. Dieser Anspruch beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und dient dazu, sicherzustellen, dass bestimmte Erben nicht vollständig von der Erbschaft ausgeschlossen werden können.
Je geringer das Vermögen am Stichtag des Todes ist, desto geringer ist der Pflichtteil.

Der Verkauf des Hauses an ein Kind: Eine mögliche Strategie?

Ein verbreiteter Gedanke ist, das Haus an ein Kind zu verkaufen, um den Pflichtteil eines anderen Kindes zu umgehen. In dieser Strategie könnte der Erblasser das Haus auch zu einem unter Marktwert liegenden Preis an das Kind verkaufen. Dadurch würde das Vermögen des Erblassers reduziert, was theoretisch den Pflichtteilanspruch verringern könnte.

Verkauf zum Marktpreis

Der Verkauf des Hauses zum Marktpreis ändert nichts am Vermögen des späteren Erblassers. Denn statt einem Haus mit Wert von z.B. 500.000 € hat er danach 500.000 € auf dem Konto. Derartige Geldsummen lassen sich auch nicht heimlich verschleiern, sodass der Pflichtteilsberechtigte von dessen Verbleib Kenntnis erhält.

Verkauf zu einem niedrigeren Preis

Ein Verkauf zu einem weit unter dem Marktprei liegenden Preis (z.B. 50.000 € für die 500.000 € Immobilie) ist nichts anderes als ein gemischter Kauf/Schenkung. In Höhe von 50.000 € handelt es sich um einen Kauf, in Höhe von 450.000 € um eine Schenkung. Eine Schenkung kann eine Strategie zur Umgehung des Pflichtteils sein, ist aber gerade etwas anderes als ein Verkauf. Denn der Verkauf ist (anders als die Schenkung) gerade mit einer Gegenleistung, dem Kaufpreis, verknüpft.

Fazit

Allein der Verkauf eines Hauses an ein Kind um den Pflichtteil eines anderen zu umgehen eignet sich nicht um den Pflichtteil eines anderen zu umgehen. Denn der Nachlasswert bleibt identisch. Vielmehr müsste der Kauferlös danach verbraucht werden.
Aus demselben Grund würde auch der Verkauf des Hauses zum Marktpreis an das Kind, dessen Pflichtteil umgangen werden soll, nicht nützen.
Zu Umgehung des Pflichtteils gibt es einige Strategien, die jedoch immer eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalles erfordern. Wir sind unter anderem auf das Pflichtteilsrecht und etwaige Umgehungen spezialisiert und stehen Ihnen in unseren Kanzleiräumen in Kempten, Memmingen und Illertissen gerne zur Verfügung. Besprechungen sind auch per Onlinemeeting oder telefonisch möglich.
Media

Kontakt aufnehmen

info@menzundpartner.de+49 8331 / 950 00

Weitere Beiträge

  • Das Bild zeigt einen Bagger auf einer Baustelle
    Außenbereich „im Innenbereich“
    Der in der Praxis häufig verwendete Ausdruck „Außenbereich im Innenbereich“ ist kein gesetzlicher Begriff. Gemeint sind regelmäßig Freiflächen innerhalb einer sonst geschlossenen Ortslage, die planungsrechtlich dennoch dem Außenbereich zuzuordnen sind – kurz: Außenbereichsinseln. Für Vorhabenträger wie für Gemeinden im Raum Memmingen und Unterallgäu stellt sich dann die zentrale Frage: Welche Bebauung – insbesondere Wohnbebauung – ist dort zulässig? Die Antwort entscheidet sich an der präzisen Abgrenzung zwischen unbeplantem Innenbereich (§ 34 BauGB) und Außenbereich (§ 35 BauGB) sowie an den satzungsrechtlichen Instrumenten zur Steuerung der Innenentwicklung.
    Weiterlesen
  • Anwalt zeigt mit Finger auf Waage
    Änderungen im bayerischen Kommunalrecht 2026
    Am 8. März 2026 fanden in Bayern die Kommunalwahlen statt. Mit dem Beginn der neuen Amtsperiode stehen Städte, Gemeinden und Landkreise vor zentralen rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen. Insbesondere die konstituierende Sitzung wirft zahlreiche Fragen auf – von der Fraktionsbildung über die Besetzung von Ausschüssen bis hin zur Anpassung der Geschäftsordnung.
    Im Folgenden geben wir Ihnen einen verständlichen und praxisnahen Überblick über die wichtigsten Änderungen – insbesondere auch anhand aktueller Rechtsprechung- im bayerischen Kommunalrecht seit der letzten Wahlperiode 2020. Dies betrifft allgäuer Städte wie Memmingen und Kempten, aber auch kleinere Gemeinden gleichermaßen.
    Weiterlesen
  • Ältere Hand unterschreibt ein Dokument.
    Enterben wegen Kontaktabbruch
    Familienkonflikte können dazu führen, dass über viele Jahre kein Kontakt mehr besteht. In solchen Situationen stellt sich häufig die Frage, ob ein Kind oder ein anderer Angehöriger wegen Kontaktabbruch enterbt werden kann. Viele Betroffene möchten verhindern, dass eine Person, zu der seit langem kein Verhältnis mehr besteht, später am Nachlass teilnimmt.
    Weiterlesen
Alle Neuigkeiten ansehen
info@menzundpartner.de+49 8331 / 950 00
Logo Blau
  • Downloads
  • Jobs
  • Impressum
  • Datenschutz
  • youTube
  • instagram
  • facebook
  • linkedIn