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12.01.2024

Erbschaftssteuer Freibetrag für Geschwister: Alles, was Sie wissen müssen


Die Erbschaftssteuer ist ein relevantes Thema, das oft viele Fragen aufwirft. Insbesondere der Freibetrag für Geschwister spielt dabei eine entscheidende Rolle. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über den Erbschaftssteuer Freibetrag für Geschwister und wie Sie ihn optimal nutzen können.

Was ist der Erbschaftssteuer Freibetrag für Geschwister?

Der Erbschaftssteuer Freibetrag für Geschwister ist der Betrag, bis zu dem Erbschaften steuerfrei bleiben. Erbschaften, die diesen Betrag nicht überschreiten, unterliegen somit keiner Erbschaftssteuer.

Höhe des Freibetrags für Geschwister

Die genaue Höhe des Freibetrags für Geschwister ist gesetzlich festgelegt. Es ist wichtig zu beachten, dass dieser Betrag in Abhängigkeit vom Verwandtschaftsverhältnis variiert. Im Falle von Geschwistern beträgt der Freibetrag 20.000,00 €. Dies bedeutet, dass Erbschaften bis zu diesem Betrag steuerfrei sind. Der Freibetrag gilt gegenüber jedem Geschwisterteil einzeln.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Freibetrags

Damit der Freibetrag für Geschwister genutzt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss es sich um eine tatsächliche Geschwisterbeziehung handeln. Adoptierte Geschwister gelten ebenfalls als steuerbegünstigt. Zudem muss die Erbschaft ordnungsgemäß beim Finanzamt gemeldet werden, damit der Freibetrag berücksichtigt werden kann.

Was gilt als Erbschaft?

Nicht nur Bargeld oder Immobilien gelten als Erbschaft. Der Begriff umfasst auch Vermögenswerte wie Schmuck, Aktien, oder Kunstgegenstände. Bei der Berechnung des Erbschaftssteuer Freibetrags werden alle diese Vermögenswerte berücksichtigt. Es ist daher ratsam, den genauen Wert der Erbschaft zu ermitteln, um mögliche Steuerfallen zu vermeiden.

Optimale Nutzung des Freibetrags für Geschwister

Um den Erbschaftssteuer Freibetrag optimal zu nutzen, ist eine sorgfältige Planung erforderlich. Dies kann die frühzeitige Klärung erbrechtlicher Angelegenheiten und die Nutzung von Freibeträgen durch rechtzeitige Schenkungen umfassen. Eine professionelle Beratung durch einen Steuerexperten kann dabei helfen, die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten bestmöglich auszuschöpfen. Z.B. kann auch dem Ehegatten oder den Kindern des Geschwisterteils etwas vererbt werden, sodass dann gleich mehrere 20.000 € Freibeträge zur Verfügung stehen.

Wie viel Steuer fällt über dem Freibetrag an?

Ein über der 20.000,00 € liegender Wert muss versteuert werden. Für einen steuerpflichtigen Wert bis 75.000 € fallen 15 % Steuer an. Bis 300.000 € fallen 20% Steuern an. Bis zu einem Wert von 600.000 € fallen 25% und bis 6.000.000 € fallen 30 % Steuern an.

Der Steuerspartipp: Erwachsenenadoption

Extreme Steuerersparnisse sind möglich, wenn nicht das Geschwisterteil, sondern dessen Kinder (also Nichte und Neffe) erben und diese zuvor als Erwachsene adoptiert werden. Die Erwachsenenadoption führt dazu, dass das erwachsene Kind seine bisherige Familie behält und eine zusätzliche Familie dazu erhält. Die Erwachsenenadoption wird vom Familiengericht geprüft und hat Erfolg, wenn ein "Eltern-Kind-Verhältnis" zwischen Onkel bzw. Tante und Nichte bzw. Neffe glaubhaft dargelegt wird. Bei einem kinderlosen Onkel bzw. Tante, die ein gutes Verhältnis zu ihrer Nichte oder Neffen haben, hat dies regelmäßig Erfolg. Hier lassen sich oft hohe Summen an Steuer sparen:
Beispiel: Onkel O hat selbst keine Kinder, aber ein hervorragendes Verhältnis zu seinem Bruder und dessen Kindern Julia (29) und Max (32), die unmittelbar in der Nachbarschaft wohnen. Max und Julia waren schon immer regelmäßig bei ihm zu Besuch. O hat ein Vermögen von rund 800.000 €, welches er gerne Julia und Max vererben würde.
Steuern ohne Adoption: Ohne Adoption erben Max und Julia jeweils 400.000 €. Nach Abzug des Freibetrags müssen 380.000 € mit 25 % versteuert werden. Max und Julia müssen jeweils 95.000 € Steuern zahlen. Vom Vermögen 800.000 € würden 190.000 € der Steuer zum Opfer fallen.
Steuern mit Adoption: Nach Erwachsenenadoption werden Max und Julia steuerlich wie eigene Kinder von O behandelt und haben einen Freibetrag von jeweils 400.000 €. Es fallen in diesem Beispiel gar keine Steuern an!
Übrigens: Noch gravierender ist folgender Fall: Onkel O ist verheiratet mit der ebenfalls kinderlosen Ehefrau E. Beide setzen sich in einem Testament gegenseitig als Erben und als Schlusserben Max und Julia ein. Wenn nun O zuerst verstirbt, dann erben Max und Julia von E, mit der sie nicht über die Seitenlinie verwandt sind. Gegenüber E sind Max und Julia in der Erbschaftsteuerklasse 3, was einen höheren Steuerprozentsatz zur Folge hat. Der Steuerfreibetrag beträgt zwar auch 20.000 €, allerdings beginnt die Steuerbelastung in der Erbschafts-Steuerklasse 3 sofort bei 30%! Hier würden dann sogar Steuern in Höhe von insgesamt (800.000 € - 2 x 20.000 € = 760.000 € x 0,3 =) 228.000 € anfallen.

Fazit

Der Erbschaftssteuer Freibetrag für Geschwister bietet die Möglichkeit, steuerliche Belastungen zu minimieren. Eine rechtzeitige Planung und die Beachtung der Voraussetzungen sind dabei entscheidend. Geschwister sollten sich daher frühzeitig über ihre erbrechtliche Situation informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch nehmen, um den Freibetrag optimal zu nutzen und steuerliche Risiken zu vermeiden. Insbesondere die Erwachsenenadoption ist ein hervorragendes Mittel, mit der hohe Steuern gespart werden können.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen als erfahrene Kanzlei im Erb- und Steuerrecht gerne zur Verfügung. Eine Erstberatung kostet bei uns 250,00 € inkl. USt. Termine sind in unseren Kanzleiräumen in Memmingen, Kempten und Illertissen sowie telefonisch oder per online-Meeting möglich.
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