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Darf der Überlebende den Erbvertrag ändern?


26.10.2023
Ein Erbvertrag ist eine bindende notarielle Vereinbarung, die die Verteilung von Vermögenswerten und Eigentum nach dem Tod einer Person regelt. Normalerweise wird ein Erbvertrag von den Beteiligten, in der Regel zwischen Ehepartnern oder Familienmitgliedern, erstellt, um sicherzustellen, dass der letzte Wille des Erblassers umgesetzt wird. Aber was passiert, wenn der Überlebende, also die Person, die den Erbvertrag mit dem Verstorbenen geschlossen hat, später Änderungen vornehmen möchte? Darf der Überlebende den Erbvertrag ändern? Dieser Artikel bietet eine rechtliche Analyse dieser Frage.
Kann der Überlebende den Erbvertrag ändern?
Charakteristisch für den Erbvertrag ist die Möglichkeit der sofortigen Bindungswirkung. Ein gemeinschaftliches Ehegattentestament kann zu Lebzeiten noch von einem Ehegatten einseitig nach § 2271 Abs. 1 BGB widerrufen werden, beim Erbvertrag ist dies nicht ohne weiteres möglich.
Zu beachten ist, dass im Erbvertrag einseitige und wechselbezügliche Verfügungen enthalten sein können. Nur bei wechselseitigen Verfügungen tritt die Bindungswirkung ein.
Einseitige Verfügungen können jederzeit, auch nach dem Tod des Vertragspartners widerrufen werden.
Bei wechselbezüglichen Verfügungen ist lebzeitig eine Mitwirkung beider Vertragspartner notwendig, wenn kein einseitiges Rücktrittsrecht enthalten ist. Dieses Rücktrittsrecht erlischt jedoch mit dem Tod des Vertragspartners nach § 2298 Abs. 2 S. 2 BGB. Eine Abänderung der eigenen Verfügungen ist dann nur möglich, wenn das im Erbvertrag Zugewendete ausgeschlagen wird, § 2298 Abs. 2 S. 3 BGB. Eine Abänderung ist aber auch dann möglich, wenn eine sogenannte "Abänderungsklausel" im Erbvertrag enthalten ist. Dies ist ein Passus in dem ausdrücklich festgelegt ist, dass der Längerlebende auch nach dem Tod des Erstversterbenden seine wechselbezüglichen Verfügungen abändern darf.
Fazit
Die Abänderung des Erbvertrags durch den Überlebenden ist möglich wenn
  • es sich um eine einseitige Verfügung handelt,
  • der Überlebende das Zugewendete ausgeschlagen hat oder
  • eine Abänderungsklausel im Erbvertrag enthalten ist.
Es ist ratsam, in erbrechtlichen Angelegenheiten immer professionelle Beratung einzuholen. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen helfen, die besten Schritte zu unternehmen, wenn Sie Änderungen am Erbvertrag in Erwägung ziehen.

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