Voraussetzungen für Betreuerbestellung trotz Vorsorgevollmacht des Betreuten
Hintergrund:
In dieser Gerichtsentscheidung geht es um die Frage, unter welchen Bedingungen ein Betreuer trotz vorhandener Vorsorgevollmacht für einen betroffenen Erwachsenen bestellt werden kann. Die betroffene Person, eine 78-jährige Frau (B), befand sich in einem sehr schlechten Gesundheitszustand und hatte bereits Vorsorgevollmachten an ihre Tochter (T) und ihren Enkel (E) erteilt. Aufgrund von Bedenken und innerfamiliären Spannungen bezüglich der Ausführung dieser Vollmachten beantragte das Betreuungsgericht die Bestellung eines Berufsbetreuers für verschiedene Angelegenheiten.
Gerichtsentscheidung (BGH, Beschluss vom 29. März 2023 – XII ZB 515/22):
Fazit:
Diese Gerichtsentscheidung unterstreicht die Bedeutung der persönlichen Anhörung in Betreuungsverfahren und die Achtung der Selbstbestimmung des Betroffenen, selbst wenn Vorsorgevollmachten vorhanden sind. Es wird betont, dass die Eignung des Bevollmächtigten und die Möglichkeit einer Kontrollbetreuung sorgfältig geprüft werden müssen, bevor ein Berufsbetreuer bestellt wird. Dies dient dem Schutz der Interessen und des Wohlbefindens des betroffenen Erwachsenen.
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