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02.11.2023

Anzeige Erbschaft Finanzamt formlos

Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) in Deutschland legt fest, dass jeder erbschaftssteuerpflichtige Erwerb schriftlich beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden muss. Dies gilt auch für Zweckzuwendungen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie eine formlose Anzeige ...


Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) in Deutschland legt fest, dass jeder erbschaftssteuerpflichtige Erwerb schriftlich beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden muss. Dies gilt auch für Zweckzuwendungen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie eine formlose Anzeige einer Erbschaft beim Finanzamt erstellen können, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen.


Die rechtlichen Grundlagen

Die Verpflichtung zur Anzeige ergibt sich aus § 30 des ErbStG. Lassen Sie uns die wichtigsten Punkte dieser Vorschrift genauer betrachten:


1. Frist und Verpflichtete

  • Die Anzeige muss innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Kenntnis über die Erbschaft oder Schenkung beim für die Erbschaftssteuer zuständigen Finanzamt erfolgen. Erfasst ist jeder steuerpflichtige Erwerb von Todes wegen. Dies ist nicht nur die Erbenstellung, sondern auch Vermächtnisse, Pflichtteile, Guthaben aus Lebensversicherungen usw., vgl. § 3 ErbStG.
  • Wenn der Erwerb durch ein Rechtsgeschäft unter Lebenden erfolgt, ist auch die Person verpflichtet, aus deren Vermögen der Erwerb stammt.

2. Ausnahmen von der Anzeigepflicht

  • Bei gesetzlicher Erbfolge oder handgeschriebenen Testamenten ist immer eine Anzeige erforderlich.
  • Eine Anzeige ist nicht erforderlich, wenn der Erwerb auf einer Verfügung von Todes wegen beruht, die von einem deutschen Gericht, einem deutschen Notar oder einem deutschen Konsul eröffnet wurde und das Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser eindeutig daraus hervorgeht. Dies sind insbesondere notarielle Testamente und Erbverträge.
  • Rückausnahmen gelten hier jedoch wieder, wenn der Erwerb Grundbesitz, Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften oder Auslandsvermögen betrifft. Wenn eine Immobilie vererbt wird, ist eine Anzeige also auch bei notariellen Verfügungen notwendig.
  • Bei gerichtlich oder notariell beurkundeten Schenkungen unter Lebenden ist ebenfalls keine Anzeige erforderlich. Dies hat den Hintergrund, dass das Finanzamt hier regelmäßig bereits eine Abschrift des Notarvertrags erhält.


3. Inhalt der Anzeige

Die Anzeige sollte folgende Informationen enthalten:

  1. Vorname und Familienname, Identifikationsnummer, Beruf und Wohnort des Erblassers oder Schenkers und des Erwerbers.
  2. Todestag und Sterbeort des Erblassers oder Zeitpunkt der Schenkung.
  3. Gegenstand und Wert des Erwerbs.
  4. Rechtsgrund des Erwerbs (z.B., gesetzliche Erbfolge, Vermächtnis, Ausstattung).
  5. Persönliches Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder Schenker (Verwandtschaft, Dienstverhältnis).
  6. Informationen zu früheren Zuwendungen des Erblassers oder Schenkers an den Erwerber (Art, Wert, Zeitpunkt).


Die Form der Anzeige

Die Anzeige können Sie formlos in einfacher Schriftform einreichen. Die gesetzlichen Anforderungen an die Angaben, insbesondere bezüglich des Werts des Erwerbs, sind begrenzt, da das Finanzamt die Wertermittlung selbst durchführt. Es ist jedoch wichtig, auf bereits verfügbare Informationen hinzuweisen. Der Zweck der Anzeige besteht darin, das Finanzamt darüber zu informieren und die Prüfung auf Steuerpflicht einzuleiten.


In der Praxis ist es ratsam, dass Steuerpflichtige unmittelbar und nachweisbar das für Erbschaft- oder Schenkungsteuer zuständige Finanzamt kontaktieren. Dieser Schritt ist von großer Bedeutung, da er gleich mehrere Vorteile bietet.

1. Verjährungsfrist im Blick behalten

  • Wenn der Eingang Ihrer Anzeige nicht nachweisbar ist, kann dies zu Problemen führen. In solchen Fällen lief die Festsetzungsverjährung nicht zu Ihren Gunsten ab. Durch den unmittelbaren Kontakt mit dem Finanzamt können Sie sicherstellen, dass Ihr Anliegen rechtzeitig bearbeitet wird und Fristen zu Ihren Gunsten zu laufen beginnen.

2. Beweise sammeln

  • Es ist auch wichtig zu bedenken, dass im Bereich des Steuerstrafrechts besondere Sensibilität herrscht. Indem Sie den Kontakt zum Finanzamt nachweisbar gestalten, schaffen Sie die Möglichkeit, Ihre "Unschuld" hinsichtlich der nicht eingetretenen Kenntniserlangung des Finanzamts zu belegen.
  • Sie können beispielsweise Nachweise über den Versand Ihrer Anzeige sammeln, wie Postausgangsbücher oder Faxversand-Dokumentationen. Diese Dokumentationen können Ihnen helfen, Ihre Pflichten zu erfüllen und eventuellen rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen.


Folgen bei Verstoß gegen die Anzeigepflicht

Verstöße gegen die Anzeigepflicht können zu rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich des Tatbestands der Steuerhinterziehung oder leichtfertigen Steuerverkürzung, wenn die Steuer aufgrund unterlassener Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt wird. Daher ist die fristgerechte und korrekte Anzeige entscheidend, um rechtliche Probleme zu vermeiden.


Fazit

Die Anzeige einer Erbschaft beim Finanzamt ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass die Erbschaftsteuer ordnungsgemäß festgesetzt wird. Ein Verstoß kann letztlich den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen. Obwohl die Anzeige formlos erfolgen kann, ist es ratsam, die gesetzlichen Anforderungen genau zu beachten und alle erforderlichen Informationen bereitzustellen. Dadurch können Sie rechtliche Probleme und Verzögerungen bei der Abwicklung der Erbschaft vermeiden.


Die Finanzämter der Länder bieten weitere Informationen und nützliche Vordrucke, z.B.:


Bayern, hier das Formular.

Baden-Württemberg

Berlin

Hessen

Rheinland-Pfalz

Nordrhein-Westfalen

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