Geld wird getrennt

Zugewinn-ausgleich

Ein kurzer Überblick
Definition Zugewinn-gemeinschaft und Zugewinn-ausgleich
Zugewinn-gemeinschaft
Zugewinngemeinschaft ist im deutschen Eherecht der gesetzliche Güterstand, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Bei dieser Form der Vermögensgemeinschaft bleibt das Vermögen der Ehepartner während der Ehe getrennt. Bei einer Scheidung oder dem Tod eines Partners wird jedoch der während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn, also der Vermögenszuwachs, ermittelt und ausgeglichen.
Zugewinnausgleich
Zugewinnausgleich bezeichnet den Vorgang, durch den der während der Ehe erzielte Zugewinn zwischen den Ehegatten aufgeteilt wird. Bei einer Scheidung wird der Zugewinn jedes Partners berechnet und der Differenzbetrag zur Hälfte an den Partner mit dem geringeren Zugewinn ausgezahlt. Stirbt ein Ehepartner, erhöht sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Partners um ein Viertel des Nachlasses als pauschalierten Zugewinnausgleich.

Berechnung des Zugewinnausgleichs bei Scheidung

Der Zugewinnausgleich bei einer Scheidung ist ein Verfahren, bei dem der während der Ehe erwirtschaftete Vermögenszuwachs zwischen den Ehepartnern aufgeteilt wird. Dabei wird zuerst das Anfangsvermögen beider Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung ermittelt und vom Endvermögen am Ende der Ehezeit abgezogen, um den jeweiligen Zugewinn zu berechnen. Derjenige Ehepartner, der einen höheren Zugewinn erzielt hat, muss dem anderen die Hälfte des Differenzbetrages als Ausgleich zahlen. Ausnahmen und Modifikationen können durch Eheverträge geregelt sein. Die genaue Berechnung kann komplex sein und erfordert oft die Hilfe von Rechtsexperten.
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Vor- und Nachteile des Zugewinnausgleichs für Ehepartner

Vorteile des Zugewinnausgleichs:
  • Gerechte Vermögensaufteilung bei Scheidung
  • Schutz des finanziell schwächeren Partners
  • Anreiz zur gemeinsamen Vermögensbildung
  • Motivation zur Ehe durch finanzielle Sicherheit
Nachteile des Zugewinnausgleichs:
  • Komplexe Berechnung
  • Mögliche Ungerechtigkeiten bei ungleichem Vermögenszuwachs
  • Streitpotential bei der Wertermittlung von Vermögensgegenständen
  • Rechtliche Auseinandersetzungen bei Scheidung können verstärkt werden
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Schenkungen und Erbschaften im Zugewinnausgleich

Schenkungen und Erbschaften werden im Zugewinnausgleich besonders behandelt. Sie bleiben bei der Berechnung des Zugewinns grundsätzlich außen vor. Das bedeutet, dass Erbschaften oder Schenkungen, die ein Ehepartner während der Ehe erhält, nicht in den Zugewinnausgleich einfließen, wenn die Ehe geschieden wird. Dies soll die Übertragung von Vermögenswerten, die nicht durch die Ehe erworben wurden, schützen.
Allerdings können Wertsteigerungen, die während der Ehe an diesen Sondervermögen entstehen, im Falle einer Scheidung relevant werden. Es ist wichtig, dass solche Vermögensänderungen genau dokumentiert werden, um bei einem Zugewinnausgleich korrekt berücksichtigt werden zu können.
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Vertragliche Regelungen in der Ehe: Möglichkeiten des Ehevertrags

Eheverträge bieten Ehegatten die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen und bestimmte Aspekte ihrer Beziehung rechtlich zu gestalten. Zu den Regelungsbereichen gehören Güterstand, Unterhalt, Versorgungsausgleich und auch der Zugewinnausgleich. Ein Ehevertrag kann vor oder während der Ehe geschlossen werden und muss notariell beurkundet werden, um Rechtsgültigkeit zu erlangen.
Er ermöglicht es, vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft abzuweichen, indem beispielsweise Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbart wird. Die Zugewinngemeinschaft kann auch modifiziert werden, indem einzelne Güter von einem etwaigen Zugewinnausgleich ausgeschlossen werden (z.B. Unternehmensanteile).
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Häufig gestellte Fragen