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Zugewinn-ausgleich

Zugewinnausgleich – Ihr Recht auf faire Vermögensaufteilung

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Zugewinn-gemeinschaft und Zugewinn-ausgleich
Was bedeutet der Zugewinnausgleich? ⚖️
Der Zugewinnausgleich ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Familienrechts und regelt die Vermögensverteilung im Falle einer Scheidung. Er sorgt für einen gerechten Ausgleich des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens.
Zugewinngemeinschaft
Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Während der Ehe bleibt das Vermögen beider Partner getrennt, doch bei Scheidung oder Tod eines Partners wird der während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn ausgeglichen.
Wichtig zu wissen: Erbschaften und Schenkungen bleiben grundsätzlich unberührt, es sei denn, es gibt eine Wertsteigerung dieser Vermögenswerte.

Wie funktioniert der Zugewinnausgleich? 📊

Bei einer Scheidung wird der Anfangs- und Endbestand des Vermögens jedes Ehepartners ermittelt. Die Differenz ergibt den Zugewinn. Der Partner mit dem höheren Zugewinn muss die Hälfte des Unterschiedsbetrags an den anderen Partner zahlen.

Beispielrechnung

✅ Ehemann: Anfangsvermögen: 20.000 €, Endvermögen: 120.000 € → Zugewinn: 100.000 €
✅ Ehefrau: Anfangsvermögen: 10.000 €, Endvermögen: 50.000 € → Zugewinn: 40.000 €
✅ Differenz: 60.000 €, somit erhält die Ehefrau 30.000 € Zugewinnausgleich.
💡 Tipp: Ein Ehevertrag kann individuelle Regelungen zum Zugewinnausgleich enthalten und Streitigkeiten vermeiden.
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Vor- und Nachteile des Zugewinnausgleichs ⚖️

Vorteile ✅

  • Gerechte Vermögensaufteilung
  • Schutz des wirtschaftlich schwächeren Partners
  • Anreiz zur gemeinsamen Vermögensbildung
  • Finanzielle Sicherheit in der Ehe

Nachteile ❌

  • Komplexe Berechnung und mögliche Streitigkeiten
  • Ermittlung des Anfangsvermögens kann problematisch sein
  • Wertsteigerung von Immobilien und Unternehmen kann Konflikte erzeugen
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Schenkungen und Erbschaften im Zugewinnausgleich

Schenkungen und Erbschaften unterliegen im Zugewinnausgleich einer Sonderregelung. Grundsätzlich bleiben sie vom Ausgleich ausgeschlossen, da sie nicht als gemeinsam erwirtschaftetes Vermögen gelten. Das bedeutet, dass Vermögenswerte, die ein Ehepartner durch Erbschaft oder Schenkung erhält, nicht mit dem anderen Partner geteilt werden müssen.
Allerdings unterliegt die Wertsteigerung dieser Vermögenswerte einer anderen Bewertung. Wenn eine Erbschaft oder Schenkung während der Ehezeit erheblich an Wert gewinnt – etwa durch eine Immobilienpreissteigerung oder Investitionen –, kann dieser Zugewinn beim Zugewinnausgleich berücksichtigt werden. Um Streitigkeiten zu vermeiden, ist es ratsam, solche Veränderungen sorgfältig zu dokumentieren und gegebenenfalls bereits im Ehevertrag Regelungen dazu zu treffen.
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Ehevertrag: Gestaltungsmöglichkeiten ✍️

Mit einem Ehevertrag können Partner den Zugewinnausgleich individuell anpassen. Mögliche Optionen:
✅ Ausschluss des Zugewinnausgleichs 🛑
✅ Modifizierte Zugewinngemeinschaft (z. B. Ausschluss von Unternehmenswerten) 💼
✅ Gütertrennung als Alternative 🏠
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Das Bild zeigt Fachanwältin für Familienrecht Alexandra Menz und die auf Familienrecht spezialisierte Rechtsanwältin Larissa Laqua der Kanzlei Menz und Partner
Häufig gestellte Fragen