Unterhalt und Vermögens-aufteilung
Bei einer Scheidung sind Unterhalt und Vermögensaufteilung wesentliche Aspekte.
Unterhaltspflichten können für Kinder, Ehegatten oder geschiedene Ehegatten entstehen. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach der Lebensstellung der Eheleute und den finanziellen Möglichkeiten des Unterhaltspflichtigen.
Die Vermögensaufteilung erfolgt nach dem Zugewinnausgleich, der den während der Ehe erzielten Zugewinn beider Partner berücksichtigt. Beim Zugewinnausgleich wird das Anfangsvermögen dem Endvermögen gegenübergestellt, um den Zugewinn zu ermitteln. Derjenige Ehepartner, der den höheren Zugewinn erzielt hat, muss dem anderen die Hälfte des Differenzbetrages als Ausgleich zahlen. Sonderregelungen können bei Eheverträgen gelten, die andere Vereinbarungen treffen.