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Scheidung

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Scheidung - Ihr Weg zur rechtlichen Klarheit

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Was bedeutet eine Scheidung?


Eine Scheidung ist die formelle Auflösung einer Ehe durch gerichtliches Urteil. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 1564 ff. geregelt. Eine Ehe gilt als gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehepartner sie wiederherstellen.


✅ Voraussetzungen für eine Scheidung


Damit eine Scheidung rechtskräftig wird, müssen bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllt sein:

✅ Trennungsjahr: Die Ehepartner müssen mindestens ein Jahr getrennt leben.

✅ Einvernehmliche Scheidung: Beide Partner stimmen der Scheidung zu und haben die Scheidungsfolgen geregelt.

✅ Streitige Scheidung: Nach drei Jahren Trennung ist eine Scheidung auch ohne Zustimmung des anderen Partners möglich.

✅ Antragstellung: Ein Ehepartner muss beim zuständigen Familiengericht einen Scheidungsantrag einreichen.

✅ Regelung von Scheidungsfolgen: Aspekte wie Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensaufteilung und Versorgungsausgleich müssen geklärt werden.


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Ablauf des Scheidungs-verfahrens


Ein Scheidungsverfahren ist oft emotional belastend und juristisch anspruchsvoll. Daher ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein.


  1. Einreichung des Scheidungsantrags durch einen Anwalt beim zuständigen Familiengericht.
  2. Zustellung des Antrags an den anderen Ehepartner.
  3. Gerichtstermin zur Prüfung der Scheidungsvoraussetzungen.
  4. Klärung von Unterhaltsansprüche, Sorgerecht und Zugewinn.
  5. Scheidungsaussprache durch das Gericht.


✅ Wussten Sie? Bei einvernehmlichen Scheidungen kann das Verfahren innerhalb weniger Monate abgeschlossen sein. Bei strittigen Scheidungen kann es jedoch deutlich länger dauern.

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Voraussetzungen einer Scheidung


Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Leben die Ehegatten seit einem Jahr getrennt und beantragen beide die Scheidung oder stimmt der andere Ehegatte der Scheidung zu, wird das Scheitern der Ehe gesetzlich unwiderlegbar vermutet.

Nach drei Jahren des Getrenntlebens wird das Scheitern der Ehe unabhängig davon vermutet, ob der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt.

Fragen zu Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht oder anderen Scheidungsfolgen müssen nicht in jedem Scheidungsverfahren vollständig streitig geklärt werden. Welche Folgesachen relevant sind, hängt vom jeweiligen Fall ab.


Wann kann der Scheidungsantrag gestellt werden?

Maßgeblich für die reguläre Scheidung ist grundsätzlich das Trennungsjahr. In der anwaltlichen Praxis kann es im Einzelfall sinnvoll sein, den Scheidungsantrag bereits so rechtzeitig vorzubereiten beziehungsweise einzureichen, dass das Trennungsjahr bis zur gerichtlichen Entscheidung abgelaufen ist. Ob und wann dies im konkreten Fall sinnvoll ist, sollte individuell geprüft werden.


Häufige Missverständnisse:

  • Ein getrenntes Schlafzimmer reicht nicht aus, wenn weiterhin ein gemeinsamer Haushalt geführt wird.
  • Eine räumliche Trennung ist nicht immer notwendig, aber eine wirtschaftliche Trennung schon.
  • Gelegentliche Versöhnungsversuche unterbrechen das Trennungsjahr nicht unbedingt.


Tipp: Sammeln Sie bereits während des Trennungsjahres alle relevanten Dokumente für das Scheidungsverfahren.

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📈 Unterhalt und Vermögensaufteilung


Eine Scheidung hat finanzielle Konsequenzen. Es gibt zwei Hauptformen des Unterhalts:


✅ Trennungsunterhalt: Während der Trennung bis zur Scheidung.

✅ Nachehelicher Unterhalt: Nach der Scheidung unter bestimmten Voraussetzungen.


Die Vermögensaufteilung erfolgt in der Regel durch den Zugewinnausgleich. Hierbei wird das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen zwischen beiden Partnern ausgeglichen.



Bausteine einer Familie

🎮 Sorgerecht und Umgangsrecht


Das Wohl der Kinder steht im Mittelpunkt jeder Scheidung.

✅ Gemeinsames Sorgerecht: Beide Elternteile behalten grundsätzlich das Sorgerecht.

✅ Umgangsrecht: Das Kind hat das Recht auf Kontakt zu beiden Eltern.

Falls Uneinigkeit besteht, kann das Familiengericht eine Entscheidung treffen.


⚖️ Ihr erfahrener Anwalt für Familienrecht

Eheringe

Kostenrechner Scheidung

Berechnen Sie die voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung anhand Ihrer persönlichen Angaben.

Einkommen, Kinder & Vermögen

♂ Ehemann:

♀ Ehefrau:

Ausschluss des Versorgungsausgleichs durch notariellen Vertrag, oder Ehedauer weniger als 3 Jahre

Ergebnis

Streitwert Ehesache3.000,00 €
Streitwert Versorgungsausgleich1.000,00 €
Streitwert Gesamt4.000,00 €
Anwaltsgebühren
Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG0,00 €
Termingebühr gem. Nr. 3104 VV RVG0,00 €
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG20,00 €
Netto20,00 €
19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG3,80 €
23,80 €
Verfahrensgebühr gem. Nr. 1110 KV FamGKGGerichtsgebühren
0,00 €
voraussichtliche Gesamtkosten23,80 €
Eine schnelle, kostengünstige Scheidung ist nur umsetzbar, wenn beide Ehegatten einverstanden, 9 Monate seit Trennung verstrichen und keine weiteren Streitigkeiten/Scheidungsfolgeangelegenheiten zu klären sind. Sollte Ihre Scheidung doch streitig werden, sind wir für Sie weiterhin da und begleiten Sie. In diesem Falle entstehen weitere Zusatzkosten. Um Ihre Scheidung in die Wege zu leiten, senden Sie uns bitte eine Email oder setzen sich mit unserem Sekretariat in Verbindung um einen Besprechungstermin zu vereinbaren.

🔗 Ihr erfahrener Scheidungsanwalt


Wir stehen Ihnen während der gesamten Scheidung mit unserer Erfahrung im Familienrecht zur Seite. Lassen Sie sich individuell beraten und vermeiden Sie rechtliche Fallstricke.


Menz & Partner - Ihre Kanzlei für Familienrecht

Das Bild zeigt Fachanwältin für Familienrecht Alexandra Menz und die Fachanwältin für Familienrecht Larissa Laqua der Kanzlei Menz und Partner
Häufig gestellte Fragen