Ehering wird abgenommen

Scheidung

Ein kurzer Überblick

Definition der Scheidung

Scheidung ist im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die formelle Auflösung einer Ehe durch gerichtliches Urteil. Das BGB regelt in §§ 1564 ff. die Voraussetzungen und das Verfahren der Ehescheidung. Demnach kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Das Scheitern der Ehe wird vermutet, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.
Eine einjährige Trennungszeit gilt in der Regel als Indiz für das Scheitern der Ehe. Nach Ablauf dieser Trennungszeit kann auf Antrag eines oder beider Ehegatten die Scheidung ausgesprochen werden, sofern beide Ehegatten der Scheidung zustimmen und die Regelung der Scheidungsfolgen getroffen haben. Bei strittigen Scheidungen können auch längere Trennungszeiten erforderlich sein.
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Voraussetzungen für eine Scheidung

  • Eine Scheidung nach deutschem Recht setzt voraus, dass die Ehe gescheitert ist. Das Scheitern der Ehe wird vermutet, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehepartner nicht mehr besteht und nicht erwartet wird, dass die Ehepartner sie wiederherstellen. Konkrete Voraussetzungen sind:
  • Trennungsjahr: Die Ehepartner müssen in der Regel für mindestens ein Jahr getrennt leben.
  • Einvernehmliche Scheidung: Wenn beide Ehepartner der Scheidung zustimmen und die Scheidungsfolgen geregelt haben, kann die Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres erfolgen.
  • Streitige Scheidung: Bei Uneinigkeit kann die Scheidung auch nach drei Jahren Trennung erfolgen, unabhängig vom Willen des anderen Partners.
  • Antragstellung: Ein Ehepartner muss beim zuständigen Familiengericht einen Scheidungsantrag stellen.
  • Regelung von Scheidungsfolgen: Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensaufteilung und Versorgungsausgleich sollten geklärt werden.

Ablauf des Scheidungs-verfahrens

Das Scheidungsverfahren beginnt mit dem Einreichen des Scheidungsantrags bei dem zuständigen Familiengericht durch einen Anwalt. Voraussetzung ist das Scheitern der Ehe, das nach einem Trennungsjahr angenommen wird. Beide Ehepartner müssen der Scheidung zustimmen; ist dies nicht der Fall, muss das Scheitern der Ehe nachgewiesen werden.
Der Ablauf umfasst Folgendes:
  • Einreichung des Scheidungsantrags.
  • Zustellung des Antrags an den anderen Ehepartner.
  • Anberaumung eines Gerichtstermins.
  • Klärung von Unterhaltsansprüchen, Sorgerecht und Zugewinn.
  • Scheidungsaussprache durch das Gericht.
Im Verfahren können auch Versorgungsausgleich und die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens geregelt werden. Die Dauer des Verfahrens ist von Fall zu Fall unterschiedlich und kann sich bei Uneinigkeit der Parteien verlängern. Nach Rechtskraft der Entscheidung ist die Ehe offiziell geschieden.
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Trennungsjahr als Voraussetzung für die Scheidung

Das Trennungsjahr ist eine gesetzlich festgelegte Voraussetzung für die Scheidung in Deutschland. Es dient dazu, den Ehepartnern eine Bedenkzeit zu geben, um eine endgültige Entscheidung über die Auflösung ihrer Ehe zu treffen. Während des Trennungsjahres müssen die Eheleute "von Tisch und Bett" getrennt leben, was bedeutet, dass sie keine häusliche Gemeinschaft mehr führen und kein gemeinsames Wirtschaften stattfindet.
Das Trennungsjahr beginnt, sobald die Partner getrennt leben und einer der Partner die Trennung wünscht. Nach Ablauf des Trennungsjahres können die Ehepartner die Scheidung einreichen, sofern beide die Scheidung wollen oder der Antragsteller die Trennung nachweisen kann. In Ausnahmefällen kann eine Scheidung auch ohne Einhaltung des Trennungsjahres erfolgen, wenn das Weiterführen der Ehe für einen der Partner unzumutbar wäre.
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Unterhalt und Vermögens-aufteilung

Bei einer Scheidung sind Unterhalt und Vermögensaufteilung wesentliche Aspekte.
Unterhaltspflichten können für Kinder, Ehegatten oder geschiedene Ehegatten entstehen. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach der Lebensstellung der Eheleute und den finanziellen Möglichkeiten des Unterhaltspflichtigen.
Die Vermögensaufteilung erfolgt nach dem Zugewinnausgleich, der den während der Ehe erzielten Zugewinn beider Partner berücksichtigt. Beim Zugewinnausgleich wird das Anfangsvermögen dem Endvermögen gegenübergestellt, um den Zugewinn zu ermitteln. Derjenige Ehepartner, der den höheren Zugewinn erzielt hat, muss dem anderen die Hälfte des Differenzbetrages als Ausgleich zahlen. Sonderregelungen können bei Eheverträgen gelten, die andere Vereinbarungen treffen.
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Sorgerecht und Umgangsrecht für Kinder

Bei einer Scheidung bleiben grundsätzlich beide Elternteile sorgeberechtigt, es sei denn, das Familiengericht trifft eine andere Entscheidung zum Wohle des Kindes. Das Sorgerecht umfasst die Pflege und Erziehung des Kindes, die Vermögenssorge und die Vertretung des Kindes. Beim Umgangsrecht geht es um den Kontakt und die persönliche Beziehung des Kindes zu beiden Elternteilen.
Auch nach der Trennung soll das Kind mit jedem Elternteil Umgang haben, um die Bindung zu erhalten. Die genauen Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht finden sich in den §§ 1626 ff. BGB. Bei Uneinigkeit über Sorge- oder Umgangsfragen kann das Familiengericht auf Antrag entscheiden. Ziel ist stets das Kindeswohl, welches bei allen Entscheidungen im Vordergrund steht.
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Häufig gestellte Fragen