Gütertrennung vs. Zugewinngemeinschaft – Was ist besser?
Die Wahl zwischen Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft hängt von der individuellen Lebenssituation und den finanziellen Zielen der Ehepartner ab.
Bei der Zugewinngemeinschaft, die in Deutschland der gesetzliche Güterstand ist, bleiben die Vermögen der Ehepartner während der Ehe getrennt. Erst im Falle einer Scheidung oder eines Todesfalls wird der während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn ausgeglichen. Dies bietet insbesondere dem wirtschaftlich schwächeren Ehepartner einen gewissen Schutz, da er am Vermögenszuwachs beteiligt wird.
Die Gütertrennung hingegen bedeutet, dass beide Ehepartner ihr Vermögen vollständig getrennt verwalten. Es gibt keinen Zugewinnausgleich, sodass jeder Partner das behält, was er während der Ehe erworben hat. Diese Regelung kann insbesondere für Unternehmer oder vermögende Personen vorteilhaft sein, da sie eine finanzielle Trennung klar regelt und mögliche Streitigkeiten im Scheidungsfall minimiert.
Welche Regelung besser ist, hängt von der persönlichen Situation ab. Wer einen gerechten Ausgleich im Falle einer Scheidung möchte, profitiert oft von der Zugewinngemeinschaft. Wer hingegen sein Vermögen unabhängig verwalten möchte oder beruflich bedingt finanzielle Risiken minimieren will, kann mit der Gütertrennung die bessere Wahl treffen. In jedem Fall ist eine anwaltliche Beratung ratsam, um die individuell passende Lösung zu finden.