Was ist Gütertrennung?
Der Güterstand der Gütertrennung ist durch das Fehlen jeglicher güterrechtlicher Beziehungen zwischen den Ehegatten gekennzeichnet. Das bedeutet, dass ihre Vermögen getrennt und unabhängig voneinander sind, ähnlich wie bei Fremden.
Allerdings gelten die allgemeinen Vorschriften über die Ehewirkungen, aus denen sich mittelbare Rechtsfolgen für die Vermögen ergeben. Diese Vermögen bilden die Grundlage für die wirtschaftlichen Verpflichtungen der Ehegatten, insbesondere der Pflicht, zum Familienunterhalt beizutragen.