Die Festlegung von Unterhaltszahlungen, sei es Ehegattenunterhalt oder Kindesunterhalt, führt oft zu rechtlichen Auseinandersetzungen.
Unterhalt ist die gesetzliche Verpflichtung einer Person, für den Lebensbedarf eines anderen zu sorgen. Der Anspruch auf Unterhalt kann zwischen Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Eltern und Kindern sowie zwischen anderen nahen Verwandten bestehen. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach den Lebensverhältnissen und der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen sowie den Bedürfnissen des Unterhaltsberechtigten.
Wir berechnen die Unterhaltsbeiträge und setzen diese für Sie durch.