Umgangsausschluss und dessen Voraussetzungen im BGB
Der Umgangsausschluss ist eine gerichtliche Maßnahme, die den Kontakt zwischen einer Person, in der Regel einem Elternteil, und seinem Kind untersagt. Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Deutschland können solche Maßnahmen nach § 1684 BGB getroffen werden, wenn der Umgang das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes gefährden würde.
Zu den Voraussetzungen gehören unter anderem schwerwiegende Vernachlässigungen, Missbrauch oder Gewalttätigkeiten. Das Gericht muss immer das Kindeswohl als oberste Priorität betrachten und prüfen, ob mildere Mittel, wie begleiteter Umgang, nicht ausreichend sind, bevor ein vollständiger Umgangsausschluss angeordnet wird. Die Entscheidung wird individuell und unter Berücksichtigung aller Umstände getroffen.