Was ist das Umgangsrecht?
Das Umgangsrecht ist ein gesetzlich verankertes Recht eines Kindes auf Kontakt zu beiden Elternteilen. Es stellt sicher, dass auch nach einer Trennung oder Scheidung die Bindung zwischen Eltern und Kind erhalten bleibt. Nach § 1684 BGB haben Eltern sowohl das Recht als auch die Pflicht, den Umgang mit ihrem Kind zu pflegen. Dies umfasst:
✔ Regelmäßige Treffen
✔ Telefon- oder Videoanrufe
✔ Gemeinsame Unternehmungen
Falls Uneinigkeit zwischen den Eltern besteht, kann das Familiengericht eine Umgangsregelung treffen, die dem Kindeswohl am besten entspricht.
📌 Wichtig: Auch Großeltern, Geschwister oder enge Bezugspersonen können in bestimmten Fällen ein Umgangsrecht geltend machen.