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Auto zurückgeben wegen Mängeln


27.08.2024
Der Kauf eines Autos ist für viele Menschen eine große Investition. Doch was passiert, wenn das Fahrzeug Mängel aufweist, die nicht behoben werden können? In diesem Fall haben Sie als Käufer möglicherweise das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten und das Auto zurückzugeben. In diesem Artikel erklären wir die rechtlichen Grundlagen für den Rücktritt vom Autokauf wegen Mängeln und geben Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können.

1. Der rechtliche Rahmen: Gewährleistung und Garantie

Beim Kauf eines Fahrzeugs erhalten Sie in Deutschland grundsätzlich eine Gewährleistung. Dies bedeutet, dass Ihnen als Käufer verschiedene Rechte zustehen, wenn das gekaufte Auto mangelhaft ist. Bei neuen Autos beträgt die Verjährungsfrist für die Ansprüche 2 Jahre, bei gebrauchten Autos kann diese auf ein Jahr verringert werden.
Sollte das Fahrzeug Mängel aufweisen, die nicht Ihrer Verantwortung zuzuschreiben sind, haben Sie als Käufer zunächst das Recht auf Nacherfüllung. Dies bedeutet, dass der Verkäufer den Mangel entweder durch Reparatur beseitigen oder Ihnen ein gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung stellen muss.
Wichtig: Die Gewährleistung unterscheidet sich von der Garantie, die freiwillig vom Hersteller gewährt wird und zusätzliche Leistungen über die gesetzliche Gewährleistung hinaus bieten kann.

2. Wann ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich?

Grundsätzlich gilt, dass dem Verkäufer die Möglichkeit eingeräumt werden muss, den Mangel zu beseitigen. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag kommt erst dann in Frage wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
  • Erheblicher Mangel: Ein Mangel gilt als erheblich, wenn er die Nutzung des Fahrzeugs erheblich beeinträchtigt oder wenn wenn die Mangelbeseitigungskosten 5% des Kaufpreises übersteigen.
Dazu muss weiterhin eine der folgenden Voraussetzungen vorliegen:
  • Keine Nacherfüllung: Der Verkäufer hat trotz Fristsetzung den Mangel nicht behoben und auch keinen Versuch unternommen.
  • Verweigerte Nacherfüllung: Der Verkäufer weigert sich endgültig, den Mangel zu beseitigen.
  • Fehlgeschlagene Nachbesserung: Der Mangel besteht trotz Reparaturversuch weiter fort. Grundsätzlich stehen dem Verkäufer zwei Reparaturversuche zu.
  • Unmöglichkeit der Nacherfüllung: Der Mangel kann nicht behoben werden, z.B. eine Kilometerstandmanipulation bei einem seltenen Gebrauchtwagen oder Vorschäden.
  • Wenn eine Privatperson von einem Unternehmer gekauft hat, gelten nach § 475d BGB verringerte Anforderungen. Hier kann der Rücktritt regelmäßig bereits nach dem ersten fehlgeschlagenen Reparaturversuch erfolgen, oder wenn der Mangel besonders schwerwiegend ist.

3. Vermeiden Sie häufige Fehler mit diesen Anwaltstipps

  1. Dokumentation
Sichern Sie Beweise! Machen Sie Fotos / Videos vom Mangel, bzw. dessen Symptomen (Kontrollleuchten o.ä.). Fotografien und Werkstattberichte können als Beweise dienen.
  1. Alles schriftlich! Halten Sie alle Mängel und Reparaturversuche schriftlich fest.
  • Halten Sie alle Mängel und Reparaturversuche schriftlich fest. Teilen Sie dem Verkäufer den Mangel schriftlich mit. Fordern Sie den Verkäufer schriftlich auf, den Mangel zu beseitigen.
  • Häufig versuchen Verkäufer alles telefonisch oder vor Ort mündlich zu besprechen ("Sie können mir ja vertrauen..."), um die spätere Beweisführung zu erschweren.
  • Geben Sie den Inhalt von Telefongesprächen dem Verkäufer nochmal schriftlich wieder. Z.B. können Sie eine Mail schreiben und mitteilen: "Wie soeben telefonisch mitgeteilt treten beim Bremsen Klappergeräusche auf. Wir haben vereinbart, dass ich das Auto am 03.03.2024 zu Ihnen bringe und Sie den Mangel bis 31.03.2024 reparieren."
  1. Sofort reagieren und auch anwaltliche Beratung frühzeitig einholen:
Wenn Ihnen ein Mangel auffällt, sollten Sie sofort reagieren. Gerade beim Kauf eines Verbrauchers von einem Unternehmer kann es im Rahmen der Beweislastumkehr nach § 477 BGB entscheidend sein, wann der Mangel mitgeteilt wird.
Auch beim vermeintlich einfachen Rücktritt vom Kaufvertrag kann die Rechtslage kompliziert oder unklar sein.
Häufig wird ein Gewährleistungsausschluss vereinbart. Ein Anwalt kann einschätzen, ob dieser auch den vorliegenden Mangel erfasst. Es hat sich eine umfassende Rechtsprechung zu Mängeln am Auto entwickelt. Ein Anwalt kann bereits frühzeitig prüfen, ob ein ähnlicher Fall bereits gerichtlich entschieden wurde und dies dem Verkäufer entsprechend darlegen.
  1. Keine voreiligen Schritte:
Vermeiden Sie es, das Fahrzeug vorzeitig zurückzugeben oder eigenmächtig Reparaturen durchführen zu lassen, ohne den Verkäufer zu informieren.
Tipp: Ein ganz häufiger und sehr ärgerlicher Fehler ist es, ohne Rücksprache mit dem Verkäufer den Mangel bei einer anderen Werkstatt eigenmächtig reparieren zu lassen. Sie werden hier in der Regel auf den Reparaturkosten sitzen bleiben.
  1. Ruhig und sachlich bleiben:
Auch wenn der Ärger über ein mangelhaftes Auto verständlich ist, sollten Sie stets sachlich und professionell bleiben, um bei einem Rechtsstreit vor Gericht einen seriösen Eindruck zu erwecken. Eine schriftliche Kommunikation ist hierbei oft die beste Wahl.

Fazit

Der Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Mängeln ist Ihr gutes Recht, wenn das Fahrzeug nicht den vereinbarten Zustand aufweist und der Verkäufer keine erfolgreiche Nachbesserung leisten kann.
Es gibt jedoch Fallstricke, die oft die Einschätzung eines Anwalts erfordern, z.B. ob eine Nacherfüllung gefordert werden muss, oder ob ein Haftungsausschluss greift.
Wenn Sie unsicher sind, wie Sie bei einem mangelhaften Fahrzeug vorgehen sollen, zögern Sie nicht, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Unsere Kanzlei steht Ihnen mit Erfahrung und Fachwissen zur Seite, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Beratungen sind bei uns in unseren Kanzleiräumen in Memmingen, Kempten und Illertissen, sowie telefonisch oder online möglich. Ein Erstberatungsgespräch kostet bei uns 250,00 € inkl. USt.

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