Ein kurzer Überblick
Die Polizei hat Sie wegen Körperverletzung zur Beschuldigtenvernehmung geladen?
Gehen Sie erst zum Anwalt. Wir sagen den Termin für Sie ab und beantragen Akteneinsicht. Dann entscheiden wir gemeinsam, wie es weiter geht.
Körperverletzung ist im Strafgesetzbuch (StGB) definiert als die physische Misshandlung oder Gesundheitsschädigung einer Person. Gemäß § 223 StGB liegt eine körperliche Verletzung vor, wenn jemandem körperlicher Schmerz zugefügt oder seine Gesundheit beeinträchtigt wird. Strafen für Körperverletzung reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen, abhängig von der Schwere des Delikts und den Umständen der Tat. Psychische Körperverletzung kann ebenfalls relevant sein, wenn nachweisbare seelische Leiden verursacht werden.
Die einfache Körperverletzung § 223 StGB wird nach § 230 StGB nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Dies ist häufig bei öffentlichen Schlägereien oder bei häuslicher Gewalt der Fall.
Die einfache Körperverletzung nach § 223 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die Strafe für Körperverletzung kann bei Vorliegen von erschwerenden Umständen, wie bei der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB), zunehmen. Hierbei kann es zu Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren kommen. Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) wird mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren geahndet, in schweren Fällen auch mehr.
In die Strafe bei Körperverletzung fließt ein, ob der Täter Vorstrafen hat, wie schlimm die Verletzungen sind und ob der Täter geständig ist.
Bei Körperverletzung bestehen je nach Aktenlage oft gute Verteidigungsmöglichkeiten.
(z.B. einfache, schwere, fahrlässige Körperverletzung)
Im Strafgesetzbuch (StGB) werden verschiedene Arten von Körperverletzung unterschieden.
Die Strafmaße variieren je nach Delikt und können von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen. Vorsätzliche Körperverletzung wird härter bestraft als fahrlässige. Körperverletzung kann zudem ein Offizialdelikt oder Antragsdelikt sein, was Einfluss auf die Verfolgung durch die Behörden hat.
Körperverletzung umfasst verschiedene Formen der physischen oder psychischen Schädigung einer Person.
Körperverletzung kann neben strafrechtlichen auch zivilrechtliche Folgen haben. Opfer können Schadensersatzansprüche für materielle Schäden und ein Schmerzensgeld für erlittene körperliche und seelische Leiden geltend machen. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von der Schwere der Verletzung, der Dauer der Genesung und den langfristigen Folgen ab. Zudem kann es zu Ansprüchen auf Erstattung von Behandlungskosten oder Verdienstausfall kommen. Diese Ansprüche sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Diese Ansprüche können im Wege eines "Adhäsionsverfahrens" auch im Strafverfahren eingefordert werden.