Beispiele für Körperverletzung
Körperverletzung kann sowohl physische als auch psychische Schäden verursachen. Die Tat kann vorsätzlich oder fahrlässig begangen werden und unterschiedliche Schweregrade aufweisen:
🔹 Einfache Körperverletzung: Klassische Beispiele sind Prellungen, Schnittwunden oder Verbrennungen durch Schläge, Tritte oder andere körperliche Einwirkungen.
🔹 Vorsätzliche Körperverletzung: Der Täter handelt absichtlich, etwa durch Fausthiebe, Ohrfeigen oder gezielte Tritte.
🔹 Fahrlässige Körperverletzung: Häufige Fälle sind Unfälle im Straßenverkehr oder Behandlungsfehler in der Medizin, bei denen die Verletzung nicht absichtlich herbeigeführt wird.
🔹 Schwere Körperverletzung: Besonders gravierende Folgen wie der Verlust eines Körperteils, dauerhafte Entstellungen oder der Verlust eines Sinnesorgans fallen unter diese Kategorie.
🔹 Gefährliche Körperverletzung: Diese liegt vor, wenn eine Waffe, ein gefährliches Werkzeug oder andere lebensgefährliche Mittel eingesetzt werden.
🔹 Psychische Körperverletzung: Seelische Traumatisierung, etwa durch massive Bedrohung oder psychische Gewalt, kann ebenfalls strafrechtlich relevant sein.