Frau vor Computer wurde betrogen

§ 263 StGB Betrug

Ein kurzer Überblick

Betrug § 263 StGB

 

Ihnen wird Betrug nach § 263 StGB vorgeworfen und Sie sind zur Beschuldigtenvernehmung geladen?

 

Gehen Sie erst zum Anwalt. Wir sagen den Termin für Sie ab und beantragen Akteneinsicht. Dann entwickeln wir eine Verteidigungsstrategie.

Strafverteidiger
Definition, Strafe und Strafantrag
Definition § 263 StGB Betrug

Der Straftatbestand Betrug ist in § 263 des Strafgesetzbuches (StGB) definiert. Was ist Betrug? Gemäß StGB liegt Betrug vor, wenn jemand durch Vorspiegelung falscher Tatsachen oder durch das Verschweigen wahrheitswidriger Informationen eine Person irreführt und dadurch eine Vermögensverfügung erwirkt, die zu einem Vermögensschaden führt.

 

Betrugsvoraussetzungen umfassen die Täuschung über Tatsachen, den Irrtum, die Vermögensverfügung und den Vermögensschaden. Spezifische Formen wie gewerbsmäßiger Betrug, Kreditbetrug oder Warenkreditbetrug sind unter den gleichen Vorschriften subsumiert.

Betrug Strafantrag

Ist durch den Betrug Angehöriger, der Vormund oder der Betreuer verletzt oder lebt der Verletzte mit dem Täter in häuslicher Gemeinschaft, so wird die Tat nur auf Antrag verfolgt § 263 Abs. 4 i.V.m. § 247 StGB.

 

Betrug im Hinblick auf geringwertige Sachen wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält § 263 Abs. 4 i.V.m. § 248a StGB.

Strafe für Betrugsfälle

Die Strafmaße für Betrug können je nach Schwere des Falles variieren.

 

  • Einfacher Betrug kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe nach sich ziehen.
  • Gewerbsmäßiger, bandenmäßiger oder besonders schwerer Betrug, beispielsweise mit Vermögensverlust großen Ausmaßes, kann höhere Strafen bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe führen.
  • Versuchter Betrug ist ebenfalls strafbar.

 

Neben der strafrechtlichen Verfolgung kann Betrug auch zivilrechtliche Folgen haben, etwa Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB.

Strafverteidigung

 

Bei Betrugsfällen bestehen je nach Aktenlage oft Verteidigungsansätze. Der Straftatbestand ist durch eine unglaubliche Fülle verschiedener Konstellationen gekennzeichnet, sodass besonders sorgfältig gearbeitet werden muss.

 

  • In vielen Fällen kann z.B. juristisch ein Vermögensschaden oder eine Täuschungshandlung fehlen.

 

  • Oft kann auch der Einwand der fehlenden Bereicherungsabsicht erhoben werden.

 

  • In der Praxis kommt häufig eine Einstellung (ggf. gegen Auflagen) oder der Erlass eines Strafbefehls in Betracht. Ein frühzeitiges Einschalten des Anwalts kann Ihnen hier ggf. eine Gerichtsverhandlung ersparen.

 

Gerade bei Betrugstaten versuchen Täter regelmäßig, auch das Gericht durch weiteres Vorspiegeln einer einfach gestrickten falschen Geschichte zu täuschen. Die Kompetenz des Gerichts, die Widersprüche schnell aufzudecken, wird häufig unterschätzt. Vor dieser leichtfertigen Strategie kann nur gewarnt werden!

Frau schaut verzweifelt auf Handy

Betrug Voraussetzungen

 

 

Betrug gemäß § 263 StGB ist eine Straftat, die vorliegt, wenn jemand mit Vorsatz handelt, um sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Die Tatbestandsmerkmale des Betrugs umfassen die Vortäuschung oder das Verschweigen wahrer Tatsachen (Vortäuschung falscher Tatsachen), den Irrtum des Opfers, die Vermögensverfügung und den dadurch eintretenden Vermögensschaden. Ein betrügerisches Handeln kann durch Täuschung über Tatsachen, das Vorspielen oder Unterlassen der Aufklärung erfolgen. Versuchter Betrug ist nach Paragraph 263 StGB ebenfalls strafbar. Gewerbsmäßiger Betrug, Bandenbetrug und Betrug von großem Ausmaß führen zu höheren Strafen. Betrugsvoraussetzungen müssen vollständig erfüllt sein, damit eine strafrechtliche Verfolgung stattfinden kann. Sowohl materieller als auch immaterieller Schaden kann Gegenstand des Betrugs sein.

Betrug am Handy

Unterschiede zwischen Betrug und anderen Delikten

 

 

  • Im Unterschied zu Diebstahl § 242 StGB, der eine Wegnahme einer fremden beweglichen Sache erfordert, liegt beim Straftatbestand Betrug eine Vermögensverfügung des Getäuschten vor.
  • Im Gegensatz zur Untreue (§ 266 StGB) ist für Betrug keine Verletzung einer Treuepflicht erforderlich.
  • Ferner unterscheidet sich Betrug vom Raub (§ 249 StGB), da letzterer Gewalt oder Drohung mit Gewalt gegen eine Person beinhaltet.
Sicherheit vor Betrug Icons

Häufige Betrugsarten in der Praxis

  • Kreditbetrug (263 StGB): Falsche Angaben bei der Beantragung von Krediten.
  • Warenkreditbetrug (263 StGB): Erwerb von Waren auf Kredit mit der Absicht, diese nicht zu bezahlen.
  • Internetbetrug: Täuschungshandlungen im Internet, z.B. durch gefälschte Verkaufsangebote.
  • Sozialleistungsbetrug (263 StGB): Erschleichen von Sozialleistungen durch Falschangaben.
  • Abrechnungsbetrug (StGB): Falsche Abrechnungen von Leistungen gegenüber Versicherungen oder Kostenträgern.
  • Gewerbsmäßiger Betrug (StGB): Betrugshandlungen als wiederholte Einkommensquelle.
  • Leistungsbetrug (263 StGB): Nichterbringung vereinbarter Leistungen trotz erhaltener Bezahlung.
Betrüger in Maske am Telefon
Häufig gestellte Fragen