Ein kurzer Überblick
Ihnen wird Betrug nach § 263 StGB vorgeworfen und Sie sind zur Beschuldigtenvernehmung geladen?
Gehen Sie erst zum Anwalt. Wir sagen den Termin für Sie ab und beantragen Akteneinsicht. Dann entwickeln wir eine Verteidigungsstrategie.
Der Straftatbestand Betrug ist in § 263 des Strafgesetzbuches (StGB) definiert. Was ist Betrug? Gemäß StGB liegt Betrug vor, wenn jemand durch Vorspiegelung falscher Tatsachen oder durch das Verschweigen wahrheitswidriger Informationen eine Person irreführt und dadurch eine Vermögensverfügung erwirkt, die zu einem Vermögensschaden führt.
Betrugsvoraussetzungen umfassen die Täuschung über Tatsachen, den Irrtum, die Vermögensverfügung und den Vermögensschaden. Spezifische Formen wie gewerbsmäßiger Betrug, Kreditbetrug oder Warenkreditbetrug sind unter den gleichen Vorschriften subsumiert.
Ist durch den Betrug Angehöriger, der Vormund oder der Betreuer verletzt oder lebt der Verletzte mit dem Täter in häuslicher Gemeinschaft, so wird die Tat nur auf Antrag verfolgt § 263 Abs. 4 i.V.m. § 247 StGB.
Betrug im Hinblick auf geringwertige Sachen wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält § 263 Abs. 4 i.V.m. § 248a StGB.
Die Strafmaße für Betrug können je nach Schwere des Falles variieren.
Neben der strafrechtlichen Verfolgung kann Betrug auch zivilrechtliche Folgen haben, etwa Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB.
Bei Betrugsfällen bestehen je nach Aktenlage oft Verteidigungsansätze. Der Straftatbestand ist durch eine unglaubliche Fülle verschiedener Konstellationen gekennzeichnet, sodass besonders sorgfältig gearbeitet werden muss.
Gerade bei Betrugstaten versuchen Täter regelmäßig, auch das Gericht durch weiteres Vorspiegeln einer einfach gestrickten falschen Geschichte zu täuschen. Die Kompetenz des Gerichts, die Widersprüche schnell aufzudecken, wird häufig unterschätzt. Vor dieser leichtfertigen Strategie kann nur gewarnt werden!
Betrug gemäß § 263 StGB ist eine Straftat, die vorliegt, wenn jemand mit Vorsatz handelt, um sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Die Tatbestandsmerkmale des Betrugs umfassen die Vortäuschung oder das Verschweigen wahrer Tatsachen (Vortäuschung falscher Tatsachen), den Irrtum des Opfers, die Vermögensverfügung und den dadurch eintretenden Vermögensschaden. Ein betrügerisches Handeln kann durch Täuschung über Tatsachen, das Vorspielen oder Unterlassen der Aufklärung erfolgen. Versuchter Betrug ist nach Paragraph 263 StGB ebenfalls strafbar. Gewerbsmäßiger Betrug, Bandenbetrug und Betrug von großem Ausmaß führen zu höheren Strafen. Betrugsvoraussetzungen müssen vollständig erfüllt sein, damit eine strafrechtliche Verfolgung stattfinden kann. Sowohl materieller als auch immaterieller Schaden kann Gegenstand des Betrugs sein.