Wann lebt man "getrennt"?
Die Trennung ist ein entscheidender Schritt im Scheidungsverfahren und bildet die Grundlage für die spätere Auflösung der Ehe. Das deutsche Familienrecht definiert das Getrenntleben als das Ende der häuslichen Gemeinschaft mit der klaren Absicht, diese nicht wiederherstellen zu wollen.
🔹 Rechtlicher Hintergrund: Nach § 1567 BGB gilt eine Ehe als gescheitert, wenn die Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben und keine Aussicht auf Versöhnung besteht.
🔹 Wichtige Voraussetzung für die Scheidung: Das Getrenntleben muss eindeutig sein – sowohl räumlich als auch emotional.
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