
Fahrerflucht
Fahrerflucht – Ihre Rechte & Verteidigung

Strafanzeige wegen Fahrerflucht? Jetzt handeln!
Ihnen wird unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB vorgeworfen? Sie haben eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten?
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Was ist Fahrerflucht nach § 142 StGB?
Unter Fahrerflucht versteht man das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Personen- oder Sachschaden entstanden ist.
Typische Szenarien für Fahrerflucht:
✅ Kollision mit einem anderen Fahrzeug auf der Straße oder dem Parkplatz
✅ Unfall mit einem geparkten Auto und anschließende Weiterfahrt
✅ Zusammenstoß mit einem Verkehrsschild, einer Leitplanke oder einem Pfosten
✅ Unfall mit einem Radfahrer oder Fußgänger, der vermeintlich unverletzt blieb
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2. Strafe und Strafantrag
Welche Strafe droht bei Fahrerflucht?
Laut § 142 StGB kann Fahrerflucht mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Das genaue Strafmaß hängt ab von:
✅ Höhe des entstandenen Schadens
✅ Verletzungen von Unfallbeteiligten
✅ Vorstrafen des Beschuldigten
✅ Geständnis oder Bestreiten der Tat
Besonders kritisch: In vielen Fällen wird nach § 69 StGB die Fahrerlaubnis entzogen, wenn ein bedeutender Schaden vorliegt.
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Ist ein Strafantrag notwendig?
🔎 Fahrerflucht ist kein Antragsdelikt, sodass die Strafverfolgung auch ohne Strafantrag des Geschädigten die Tat verfolgt.
Verteidigungsstrategien bei Fahrerflucht
Eine starke Verteidigung kann das Verfahren positiv beeinflussen. Folgende Ansätze können erfolgversprechend sein:
✅ Fehlende Fahrereigenschaft: Es ist nicht nachgewiesen, dass Sie am Steuer saßen.
✅ Unbewusstes Verlassen des Unfallorts: Sie haben den Unfall nicht bemerkt.
✅ Nachträgliche Meldung: Eine Selbstanzeige kann unter bestimmten Umständen die Strafe mildern oder eine Strafe vermeiden.
✅ Geringfügiger Schaden: Bei Bagatellschäden kann eine Einstellung des Verfahrens in Betracht kommen.
✅ Keine ausreichenden Beweise: Aussage gegen Aussage oder unklare Indizien können zur Einstellung führen.
Unsere erfahrenen Strafverteidiger in Kempten prüfen alle Möglichkeiten, um ein mildes Urteil oder eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
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Häufige Fragen zur Fahrerflucht (§ 142 StGB)
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