Was ist Sachbeschädigung nach StGB?
Sachbeschädigung ist eine Straftat nach § 303 StGB, die vorliegt, wenn eine fremde Sache vorsätzlich zerstört, beschädigt oder ihr Erscheinungsbild unbefugt verändert wird.
Tatobjekt:
Eine fremde, bewegliche oder unbewegliche Sache.
Elektronische Daten sind keine "Sache" im Sinne des Gesetzes.
Auch Tiere können unter bestimmten Umständen erfasst sein.
Tathandlungen:
✅ Beschädigung: Beeinträchtigung der Funktion oder Substanz (z. B. Zerkratzen, Bemalen, Abbrechen).
✅ Zerstörung: Die Sache wird unbrauchbar gemacht (z. B. Zertrümmern, Abbrennen).
✅ Unbefugte Veränderung des Erscheinungsbildes: Spätestens, wenn eine Beseitigung nur mit erheblichem Aufwand möglich ist, liegt eine strafbare Handlung vor (z. B. Graffiti).
Ein Irrtum über das Einverständnis des Eigentümer kann zum Vorsatzausschluss führen, wodurch eine Verteidigungsmöglichkeit besteht.