Sachbeschädigung – Wann ist eine Verteidigung sinnvoll?
Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB
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Was ist Sachbeschädigung nach StGB?
Sachbeschädigung ist eine Straftat nach § 303 StGB, die vorliegt, wenn eine fremde Sache vorsätzlich zerstört, beschädigt oder ihr Erscheinungsbild unbefugt verändert wird.
Tatobjekt:
Eine fremde, bewegliche oder unbewegliche Sache.
Elektronische Daten sind keine "Sache" im Sinne des Gesetzes.
Auch Tiere können unter bestimmten Umständen erfasst sein.
Tathandlungen:
✅ Beschädigung: Beeinträchtigung der Funktion oder Substanz (z. B. Zerkratzen, Bemalen, Abbrechen).
✅ Zerstörung: Die Sache wird unbrauchbar gemacht (z. B. Zertrümmern, Abbrennen).
✅ Unbefugte Veränderung des Erscheinungsbildes: Spätestens, wenn eine Beseitigung nur mit erheblichem Aufwand möglich ist, liegt eine strafbare Handlung vor (z. B. Graffiti).
Ein Irrtum über das Einverständnis des Eigentümer kann zum Vorsatzausschluss führen, wodurch eine Verteidigungsmöglichkeit besteht.
Strafe und Strafantrag
Welche Strafe droht bei Sachbeschädigung?
✅Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
✅Entscheidend sind Faktoren wie Schadenshöhe, Vorstrafen und Tatumstände.
✅Ersttäter oder Sachschäden von geringem Wert erhalten oft eine geringe Geldstrafe.
Wann wird ein Strafantrag benötigt?
✅Grundsätzlich Antragsdelikt: Die Strafverfolgung erfolgt nur auf Antrag des Geschädigten.
✅Ausnahme: Wenn ein besonderes öffentliches Interesse besteht, kann die Staatsanwaltschaft von Amts wegen ermitteln.
Weitere Delikte der Kategorie
§ 303a Datenveränderung
§ 303b Computersabotage
§ 304 Gemeinschädliche Sachbeschädigung
§ 305 Zerstörung von Bauwerken
§ 305a Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel
Besonders bei gemeinschädlicher Sachbeschädigung oder Vandalismus in Kempten kann das Verfahren schwerwiegendere Folgen haben. Unsere Kanzlei hilft Ihnen, die Situation richtig einzuschätzen und die beste Verteidigungsstrategie zu entwickeln.🔹 Wir klären Ihre Optionen – vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin!
Verteidigung bei Sachbeschädigung in Kempten
In Kempten kommt es häufig zu Vorwürfen der Sachbeschädigung – sei es durch Vandalismus, Streitigkeiten oder Missverständnisse. Nicht jede Anschuldigung ist gerechtfertigt.
Verteidigungsansätze:
✅ Fehlender Vorsatz: Fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar.
✅ Einwilligung des Eigentümer: Wenn der Eigentümer zugestimmt hat, fehlt ein Straftatbestand.
✅ Geringe Schuld: Verfahren können bei Geringfügigkeit eingestellt werden.
✅ Privatklagedelikt: In vielen Fällen kann das Verfahren auf den Privatklageweg verwiesen werden.
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