Geballte Fäuste

Gefährliche Körperverletzung

Ein kurzer Überblick

Gefährliche Körperverletzung

§ 224 StGB

 

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Strafverteidiger

Unterschied zur einfachen Körperverletzung

 

Gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB unterscheidet sich von einfacher Körperverletzung (§ 223 StGB) durch das Vorhandensein qualifizierender Merkmale, die die Tat gefährlicher machen. Diese beinhalten den Einsatz von Waffen oder gefährlichen Werkzeugen, das gemeinschaftliche Begehen, einen hinterlistigen Überfall oder eine lebensgefährdende Behandlung.

 

Das Strafmaß für gefährliche Körperverletzung ist höher angesetzt als bei einfacher Körperverletzung, wobei eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren verhängt werden kann. Die gefährliche Körperverletzung trägt dem erhöhten Unrechtsgehalt und der größeren Gefahr für das Opfer Rechnung.

Schlagring als Waffe
Definition, Strafe und Strafantrag
Definition von Gefährliche Körperverletzung StGB

Der der gefährlichen Körperverletzung § 224 StGB wird eine Körperverletzung durch spezifischen Begehungsweisen wie das Verwenden von Waffen oder gefährlichen Werkzeugen, das Beibringen von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, das Hinterlistige Überfallen, das Zusammenwirken mit anderen Personen oder eine das Leben gefährdende Behandlung des Opfers begangen.

Strafantrag

Die gefährliche Körperverletzung § 224 StGB wird auch ohne Strafantrag verfolgt.

Gefährliche Körperverletzung Strafe

Das Strafmaß für gefährliche Körperverletzung ist höher als bei einfacher Körperverletzung und kann eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren nach sich ziehen. Im Falle einer gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung, bei der mehrere Personen gemeinsam handeln, kann dies als erschwerender Umstand bewertet werden.

Das genaue Strafmaß hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, einschließlich der Schwere der Verletzungen und der verwendeten Mittel. Es wird auch berücksichtigt, ob der Täter bereits (einschlägige) Vorstrafen hat, welche Folgen die Tat für das Opfer hat und ob der Täter die Tat einräumt.

Verteidigung bei gefährlicher Körperverletzung

 

Die Verteidigung gegen Vorwürfe der gefährlichen Körperverletzung hängt stark von den Umständen des einzelnen Falles ab. Da im Gegensatz zur einfachen Körperverletzung jedoch keine Geldstrafe, sondern eine Freiheitsstrafe droht, ist eine effektive Verteidigung notwendig.

 

Allgemein kommen folgende Verteidigungsstrategien in Betracht:

 

 

  • Bestreiten der Täterschaft:

Es kann argumentiert werden, dass der Angeklagte nicht die Person war, die die Tat begangen hat.

 

  • Notwehr (Selbstverteidigung) / Nothilfe (Verteidigung anderer):

Die Handlung könnte als Notwehr gerechtfertigt sein, wenn der Täter zu seiner Verteidigung oder zum Schutz einer anderen Person gehandelt hat.

 

  • Fehlende Absicht oder Fahrlässigkeit:

Möglicherweise kann nicht nachgewiesen werden, dass der Angeklagte nicht die Absicht hatte, jemanden zu verletzen oder die Verletzung nicht vorhersehbar war.

 

  • Provokation:

Die Verteidigung könnte geltend machen, dass der Angeklagte durch das Opfer provoziert wurde und dies zu einer Minderung des Vorwurfs führen sollte.

 

  • Mangelnde Beweise:

Die Verteidigung kann aufzeigen, dass die Beweise unzureichend sind, um eine Verurteilung zu rechtfertigen.

geballte Faust

Anzeige und Strafverfolgung

 

  • Strafanzeige

 

Bei Verdacht auf gefährliche Körperverletzung, gemäß Paragraph 224 StGB, kann Anzeige erstattet werden. Jeder, der Kenntnis von einer solchen Straftat hat, ist berechtigt, dies bei der Polizei zu melden. Die Beamten nehmen die Anzeige auf und leiten Ermittlungen ein.

 

  • Ermittlungsverfahren

 

Bei Verdacht auf gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB, welche durch den Einsatz gefährlicher Werkzeuge oder durch gemeinschaftliche Ausführung charakterisiert ist, wird die Polizei die Umstände der Tat ermitteln. Dies kann durch Zeugeneinvernahme des Opfers oder Dritter erfolgen.

 

  • Strafverfolgung

 

Gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB wird von Amts wegen verfolgt; eine Anzeige ist also nicht zwingend für die Verfahrenseinleitung. Die Staatsanwaltschaft wertet die polizeilichen Ermittlungen aus und klagt den Sachverhalt bei hinreichendem Tatverdacht an.

 

  • Urteil

 

Das Gericht entscheidet nach der Beweisaufnahme, ob es von der Täterschaft des Angeklagten überzeugt ist.

Messer als Waffe hinter Rücken
Häufig gestellte Fragen