menzundpartner logo
Jetzt anrufen
Memmingen Kempten Illertissen Team Vorträge News Referenzen Kosten
  • Memmingen

  • Kempten

  • Illertissen

  • Team

  • Vorträge

  • News

  • Referenzen

  • Kosten

Zum Hauptinhalt springen

Alle News

13.01.2026

Anhörung bei Gewerbeuntersagung


Die Anhörung zur Gewerbeuntersagung ist für Unternehmer eines der ernsthaftesten Schreiben einer Behörde. In der Regel kündigt sie eine Gewerbeuntersagung nach § 35 Gewerbeordnung (GewO) an und stellt damit die wirtschaftliche Existenz des Betriebs in Frage.
Wer jetzt falsch reagiert oder Fristen versäumt, verschlechtert seine Rechtsposition erheblich. Gerade in dieser frühen Phase kann ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht häufig noch entscheidend eingreifen und eine Gewerbeuntersagung verhindern oder zumindest abmildern.

Was bedeutet eine Anhörung zur Gewerbeuntersagung?

Bevor eine Behörde eine belastende Entscheidung erlässt, muss sie dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
Die Anhörung dient dazu,
  • den Sachverhalt aus Sicht des Gewerbetreibenden darzustellen,
  • entlastende Umstände vorzubringen und
  • rechtliche Einwendungen gegen die beabsichtigte Gewerbeuntersagung geltend zu machen.
Achtung: Die Anhörung ist kein bloßer Formalakt. Inhalt, Struktur und rechtliche Qualität der Stellungnahme beeinflussen maßgeblich die spätere Entscheidung der Behörde.

Wann droht eine Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO?

Eine Gewerbeuntersagung setzt voraus, dass der Gewerbetreibende als unzuverlässig im Sinne der Gewerbeordnung eingestuft wird. In der Praxis berufen sich Gewerbe- und Ordnungsbehörden häufig auf folgende Aspekte:
  • erhebliche oder dauerhafte Steuerrückstände
  • nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge
  • wiederholte Ordnungswidrigkeiten
  • strafrechtliche Verurteilungen mit Gewerbebezug
  • nachhaltige wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit
Dabei gilt: Nicht jeder Verstoß rechtfertigt automatisch eine Gewerbeuntersagung. Maßgeblich ist stets eine rechtlich tragfähige Gesamtwürdigung des Einzelfalls.

Rechtliche Anforderungen an die „Unzuverlässigkeit“

Im Verwaltungsrecht ist anerkannt, dass Unzuverlässigkeit keine Sanktion für vergangenes Fehlverhalten darstellt. Erforderlich ist vielmehr eine negative Zukunftsprognose.
Die Behörde muss prüfen:
  • ob die vorgeworfenen Tatsachen aktuell sind,
  • ob sie ein gewerberechtlich relevantes Gewicht haben,
  • ob künftig weitere Pflichtverletzungen zu erwarten sind,
  • ob mildere Mittel als die vollständige Gewerbeuntersagung ausreichen.
Fehlt es an dieser sorgfältigen Prüfung, ist die beabsichtigte Maßnahme rechtlich angreifbar.

Typischer Ablauf einer Anhörung zur Gewerbeuntersagung

In der Praxis verläuft das Verfahren regelmäßig wie folgt:
  1. Anhörungsschreiben der zuständigen Behörde (z. B. Ordnungsamt, Landratsamt)
  2. Darstellung der Vorwürfe und der beabsichtigten Gewerbeuntersagung
  3. Setzung einer kurzen Stellungnahmefrist (oft 7–14 Tage)
  4. Möglichkeit der Akteneinsicht
  5. Entscheidung der Behörde nach Auswertung der Stellungnahme
⚠️ Wichtig: Die Fristen sind regelmäßig knapp bemessen. Eine Fristverlängerung ist nicht selbstverständlich und sollte begründet beantragt werden.

Welche Frist gilt bei der Anhörung zur Gewerbeuntersagung?

Eine gesetzliche Mindestfrist ist nicht festgelegt. Üblich sind Fristen zwischen einer und zwei Wochen. Wer die Frist verstreichen lässt oder unvorbereitet Stellung nimmt, riskiert, dass die Behörde allein auf Basis ihrer Aktenlage entscheidet.
Gerade bei kurzer Frist ist eine sofortige verwaltungsrechtliche Prüfung dringend anzuraten.

Typische Fehler im Anhörungsverfahren

In der anwaltlichen Praxis zeigen sich immer wieder dieselben Fehler:
  • Nichtreaktion auf das Anhörungsschreiben
  • emotionale oder ungeordnete Stellungnahmen
  • pauschale Schuldeingeständnisse
  • fehlende rechtliche Einordnung der Vorwürfe
  • unvollständige Angaben zur aktuellen Situation
Diese Fehler lassen sich durch eine frühzeitige Beratung im Verwaltungsrecht regelmäßig vermeiden.

Kann eine Gewerbeuntersagung noch verhindert werden?

Ja. Gerade im Anhörungsverfahren bestehen häufig reale Handlungsspielräume. Je nach Sachlage kommen unter anderem in Betracht:
  • Nachweis zwischenzeitlicher Zuverlässigkeit
  • Vorlage von Tilgungs- oder Ratenzahlungsvereinbarungen
  • Sanierungs- oder Restrukturierungskonzepte
  • organisatorische Änderungen im Betrieb
  • Beschränkung auf Auflagen statt vollständiger Untersagung
Je früher eine strukturierte und rechtlich fundierte Stellungnahme erfolgt, desto größer sind die Erfolgsaussichten.

Gewerbeuntersagung bereits ergangen – was nun?

Ist die Gewerbeuntersagung bereits ausgesprochen, verbleiben regelmäßig nur noch:
  • Widerspruch (soweit statthaft) gegen den Bescheid
  • Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht
Da die Untersagung häufig sofort vollziehbar ist, besteht akuter Handlungsbedarf. Auch hier ist spezialisiertes verwaltungsrechtliches Know-how unerlässlich.

Experten für Verwaltungsrecht – Unterstützung bei Gewerbeuntersagungen

Das Verwaltungsrecht stellt hohe Anforderungen an Fristen, Begründungen und strategisches Vorgehen. Als Experten für Verwaltungsrecht unterstützt Menz & Partner Mandanten insbesondere bei:
  • Anhörungen zur Gewerbeuntersagung
  • Akteneinsicht und behördlicher Kommunikation
  • Widerspruchs- und Klageverfahren
  • einstweiligem Rechtsschutz
  • langfristiger Absicherung der Gewerbeausübung

Häufige Fragen zur Anhörung bei Gewerbeuntersagung

Muss ich auf die Anhörung reagieren?
Ja. Eine Nichtreaktion verschlechtert die eigene Rechtsposition erheblich.
Kann ich eine Fristverlängerung beantragen?
In begründeten Fällen ja, ein Anspruch besteht jedoch nicht.
Darf die Behörde sofort untersagen?
Grundsätzlich ja, insbesondere bei Anordnung der sofortigen Vollziehung.
Hilft ein Sanierungskonzept?
In vielen Fällen ja, sofern es schlüssig und realistisch ist.

Fazit

Die Anhörung bei einer Gewerbeuntersagung ist der entscheidende Wendepunkt des Verfahrens. Wer hier rechtzeitig, strukturiert und rechtlich fundiert reagiert, kann seine Chancen erheblich verbessern.
Eine frühzeitige Beratung durch einen im Verwaltungsrecht spezialisierten Anwalt ist daher dringend zu empfehlen.

Kontakt aufnehmen

info@menzundpartner.de+49 8331 / 950 00

Weitere Beiträge

  • Menz & Partner ist Sponsor von Skirennserie im Allgäu
    ASV Menz & Partner Mini Cup - Die Kanzlei Menz & Partner unterstützt seit vielen Jahren den Nachwuchs im Sport. So auch erneut in der Skisaison 2025/2026 um Raum Allgäu Schwaben...
    Weiterlesen
  • Anhörung bei Gewerbeuntersagung
    Die Anhörung zur Gewerbeuntersagung ist für Unternehmer eines der ernsthaftesten Schreiben einer Behörde. In der Regel kündigt sie eine Gewerbeuntersagung nach § 35 Gewerbeordnung (GewO) an und stellt damit die wirtschaftliche Existenz des Betriebs in Frage.
    Wer jetzt falsch reagiert oder Fristen versäumt, verschlechtert seine Rechtsposition erheblich. Gerade in dieser frühen Phase kann ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht häufig noch entscheidend eingreifen und eine Gewerbeuntersagung verhindern oder zumindest abmildern.
    Weiterlesen
  • Was ist der Unterschied zwischen gefährlicher und schwerer Körperverletzung?
    Wer mit dem Vorwurf einer Körperverletzung konfrontiert ist, stellt sich häufig die Frage: Was ist der Unterschied zwischen gefährlicher (§ 224 StGB) und schwerer Körperverletzung (§ 226 StGB)?
    Beide Delikte gehören zu den schwerwiegenden Straftaten des deutschen Strafrechts, unterscheiden sich jedoch grundlegend in ihrer rechtlichen Anknüpfung, ihrer Bewertung und den strafrechtlichen Folgen.
    Weiterlesen
Alle Neuigkeiten ansehen
info@menzundpartner.de+49 8331 / 950 00
  • Downloads
  • Jobs
  • Impressum
  • Datenschutz
  • youTube
  • instagram
  • facebook
  • linkedIn