Berechnung des Kindesunterhalts: Einkommen der Eltern und Düsseldorfer Tabelle
Die Berechnung des Kindesunterhalts in Deutschland richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und orientiert sich an der Düsseldorfer Tabelle. Das Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils ist ausschlaggebend für die Höhe des Unterhalts. Die Düsseldorfer Tabelle stellt dabei Einkommensgruppen und entsprechende Unterhaltssätze für verschiedene Altersstufen des Kindes dar.
Abzüge für berufsbedingte Aufwendungen oder Unterhalt für weitere Angehörige können berücksichtigt werden. Das Kindergeld wird je nach Betreuungsverhältnis angerechnet. Bei abweichenden Betreuungssituationen, wie im Wechselmodell, kann eine individuelle Berechnung erforderlich sein. Die Tabelle wird regelmäßig angepasst, um dem aktuellen Lebenshaltungskostenindex Rechnung zu tragen. Eine rechtliche Beratung ist bei der genauen Berechnung des Kindesunterhalts hilfreich.