Geld wird für Kind übergeben

Kindesunterhalt

Ein kurzer Überblick
Definition und rechtliche Grundlagen
Definition Kindesunterhalt
Kindesunterhalt bezeichnet die finanzielle Unterstützung, die ein Kind von seinen Eltern beanspruchen kann. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Eltern ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, bis diese in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten. Dies umfasst die Lebensbedürfnisse des Kindes wie Nahrung, Kleidung, Wohnraum und Bildung. Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach der Lebensstellung des Kindes und den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eltern. Die Unterhaltspflicht besteht unabhängig vom Sorgerecht und kann von minderjährigen sowie volljährigen Kindern, die sich noch in einer Ausbildung befinden, geltend gemacht werden.
BGB und Düsseldorfer Tabelle
In Deutschland regeln das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Düsseldorfer Tabelle die Höhe des Unterhalts. Der Unterhalt hängt vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen, dem Alter des Kindes und der Anzahl der zu versorgenden Kinder ab. Die Unterhaltspflicht besteht bis zur Volljährigkeit des Kindes, kann unter bestimmten Umständen aber auch darüber hinausgehen, etwa bei einer Ausbildung oder einem Studium. Bei Nichtzahlung kann der berechtigte Elternteil Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen und gerichtliche Schritte einleiten.

Berechnung des Kindesunterhalts: Einkommen der Eltern und Düsseldorfer Tabelle

Die Berechnung des Kindesunterhalts in Deutschland richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und orientiert sich an der Düsseldorfer Tabelle. Das Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils ist ausschlaggebend für die Höhe des Unterhalts. Die Düsseldorfer Tabelle stellt dabei Einkommensgruppen und entsprechende Unterhaltssätze für verschiedene Altersstufen des Kindes dar.
Abzüge für berufsbedingte Aufwendungen oder Unterhalt für weitere Angehörige können berücksichtigt werden. Das Kindergeld wird je nach Betreuungsverhältnis angerechnet. Bei abweichenden Betreuungssituationen, wie im Wechselmodell, kann eine individuelle Berechnung erforderlich sein. Die Tabelle wird regelmäßig angepasst, um dem aktuellen Lebenshaltungskostenindex Rechnung zu tragen. Eine rechtliche Beratung ist bei der genauen Berechnung des Kindesunterhalts hilfreich.
Hände zerren an Geldscheinen

Sonder- und Mehrbedarf bei Kindesunterhalt: Was fällt darunter?

Sonder- und Mehrbedarf beim Kindesunterhalt umfasst unregelmäßige, außergewöhnliche Kosten, die über den normalen Unterhaltsbedarf hinausgehen.
  • Sonderbedarf sind einmalige, außergewöhnliche Ausgaben, wie Kosten für eine Zahnspange oder Klassenfahrt.
  • Mehrbedarf sind regelmäßig wiederkehrende, außergewöhnliche Ausgaben, die nicht vorhersehbar sind, z.B. Therapiekosten bei Krankheit. Beide sollen das Wohl des Kindes sicherstellen und bedürfen oft einer individuellen Prüfung. Sie werden zusätzlich zum regulären Unterhalt geltend gemacht.
Geld wird übergeben

Verfahren vor dem Familiengericht bei Streitigkeiten um den Kindesunterhalt

Bei Streitigkeiten um den Kindesunterhalt werden Verfahren vor dem Familiengericht eingeleitet. Betroffene Parteien können einen Antrag auf Festsetzung oder Abänderung von Unterhaltsleistungen stellen. Das Gericht prüft dabei die Bedürfnisse des Kindes und die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen.
Es werden Einkommensverhältnisse, Düsseldorfer Tabelle und individuelle Bedürfnisse des Kindes berücksichtigt. Bei der Verhandlung können beide Elternteile ihre Position darlegen. Im Falle einer Einigung wird ein Vergleich protokolliert, bei Uneinigkeit erfolgt ein gerichtliches Urteil. Dieses kann bei Veränderungen der Lebensumstände abgeändert werden.
Getrennte Vermögen

Vollstreckung des Kindesunterhalts:

Maßnahmen bei Zahlungsverzug des Unterhaltspflichtigen

Bei Zahlungsverzug des Unterhaltspflichtigen können verschiedene Maßnahmen zur Vollstreckung des Kindesunterhalts ergriffen werden. Zunächst ist ein vollstreckbarer Titel erforderlich, wie ein gerichtliches Urteil oder eine notarielle Unterhaltsvereinbarung. Anschließend kann die betroffene Person beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Zwangsvollstreckung stellen. Zu den Maßnahmen der Vollstreckung gehören:
  • Lohnpfändung: Direktes Einbehalten des Unterhalts aus dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen.
  • Kontopfändung: Zugriff auf die Bankkonten des Unterhaltspflichtigen.
  • Sachpfändung: Beschlagnahmung und Verwertung von Vermögensgegenständen.
  • Erzwingungshaft: Als letztes Mittel zur Durchsetzung der Unterhaltspflicht.
Es ist ratsam, sich bei Zahlungsverzug an das Jugendamt und einen Rechtsanwalt zu wenden, um die geeigneten Vollstreckungsmaßnahmen zu besprechen und einzuleiten.
Zeit für Zwangsvollstreckung läuft ab
Häufig gestellte Fragen