Rechtsanwältin Viktoria Neun

Gewerblicher Rechtsschutz Patentrecht

Kein Fall ist zu groß. Kein Fall ist zu klein.

Anwalt gewerblicher Rechtsschutz Patentrecht Kempten

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Wir beraten und vertreten Sie zuverlässig in allen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes.
Wenn Sie einen Anwalt für Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht oder einen Patentanwalt benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Hier sind die Rechtsanwälte und Steuerberater von Menz & Partner zu sehen.
Rechtsanwältin Neun

Vorteile bei
Menz & Partner

  • Rechtsanwältin Viktoria Neun und unser Kooperationpartner Patentanwalt Stefan Pfister
  • falls notwendig Experten anderer Fachgebiete
  • zeitnahe Termine
  • viel Erfahrung
Rechtsanwälte und Steuerberater der Kanzlei Menz & Partner.

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Wir sind Ihnen bei allen Fragen behilflich.

Wettbewerbsrecht

Wettbewerb muss fair bleiben. Wettbewerbsverstöße sind sanktioniert und haben Konsequenzen.
"Unlautere Handlungen" nach "UWG" sind zum Beispiel:
  • strafbare, irreführende Werbung
  • unwahre Angaben zu eigenen Verhaltensweisen oder solchen von Mitbewerbern
Rechtsfolgen können unter anderem Abmahnungen und Ansprüche auf Beseitigung bzw. Unterlassen sein.
Armdrücken zweier Männerarme mit Daten im Hintergrund.

Geistiges Eigentum

Durch ein Patent werden Erfindung geschützt. Der Patentinhaber erwirbt ein befristetes und räumlich begrenztes Nutzungsmonopol. Das Amt prüft im Erteilungsverfahren auf Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit.
Das Gebrauchsmuster ist "das schnelle Schutzrecht", bei dem ähnlich dem Patent - Erfindungen geschützt werden, die neu sind, auf einem erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich anwendbar sind. Da es kein Prüfungsverfahren durchläuft, kann das Gebrauchsmuster innerhalb von wenigen Wochen ins Gebrauchsmusterregister eingetragen werden, sofern die Formalvoraussetzungen erfüllt sind.
Marken kennzeichnen Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens und können unter anderem aus Zeichen, Abbildungen, Formen und Klängen bestehen. Eine Marke wird durch ein Eintragungsverfahren in ein amtliches Register erlangt und dient dazu, die Warne und/oder Dienstleistungen Ihres Unternehmen von denjenigen der Marktbegleitung zu unterscheiden.
Das Designrecht schützt die ästhetische Erscheinungsform eines Erzeugnisses oder eines Teiles davon. Ein einzigartiges Design spielt heutzutage oft eine entscheidende Rolle bei Verpackung und Produkt. Zur Eintragung ins Designregister muss der Gegenstand neu sein und eine unverkennbare Eigenart besitzen.
Das Urheberrecht umfasst gesetzliche Regelungen zum Schutz und zur Verwertung von Werken. Hierbei wird nicht die Idee, sondern das geschaffene Werk geschützt. Beispiele sind Bilder, Musik- oder Bühnenstücke. Auch Software wird durch das Urheberrecht geschützt.
In den vorgenannten Schutzrechtsarten unterstützen wir Sie gerne
  • bei der Überprüfung der Schutz- bzw. Eintragungsfähigkeit, zum Beispiel durch Recherchen
  • im Erteilungsverfahren vor den in- und ausländischen Patent- und Markenämtern zur Erlangung eines Monopols
  • bei Angriffen gegen Ihre Schutzrechte, zum Beispiel bei einem Einspruch oder einer Löschungsklage sowie
  • im Verletzungsfall in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren.
Außerdem unterstützen wir Sie im Bereich des geistigen Eigentums in allen weiteren rechtlichen Aspekten. Hierzu gehören unter anderem
  • die Ausarbeitung von Verträgen (Vertraulichkeits-, Kooperations-, Lizenzverträge)
  • Portfoliomanagement
  • Überwachung der Aktivitäten Ihrer Marktbegleiter im gewerblichen Rechtsschutz.