Person am Laptop mit leuchtender Glühbirne in der Hand.

Gewerblicher Rechtsschutz Patentrecht

Kein Fall ist zu groß. Kein Fall ist zu klein.

Anwalt gewerblicher Rechtsschutz Patentrecht Kempten

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Wir beraten und vertreten Sie zuverlässig in allen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes.

 

Wenn Sie einen Anwalt für Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht oder einen Patentanwalt benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Hier sind die Rechtsanwälte und Steuerberater von Menz & Partner zu sehen.
Rechtsanwältin Neun

Vorteile bei
Menz & Partner

  • Rechtsanwältin Viktoria Neun und unser Kooperationpartner Patentanwalt Stefan Pfister

  • falls notwendig Experten anderer Fachgebiete

  • zeitnahe Termine

  • viel Erfahrung

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Wir sind Ihnen bei allen Fragen behilflich.

Wettbewerbsrecht

 

Wettbewerb muss fair bleiben. Wettbewerbsverstöße sind sanktioniert und haben Konsequenzen.

 

"Unlautere Handlungen" nach "UWG" sind zum Beispiel:

 

  • strafbare, irreführende Werbung
  • unwahre Angaben zu eigenen Verhaltensweisen oder solchen von Mitbewerbern

 

Rechtsfolgen können unter anderem Abmahnungen und Ansprüche auf Beseitigung bzw. Unterlassen sein.

Armdrücken zweier Männerarme mit Daten im Hintergrund.

Geistiges Eigentum

 

Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht für technische Innovationen. Vor Erteilung ist ein Prüfungsverfahren erforderlich, in welchem die Erfindung auf Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit untersucht wird

 

Als Gebrauchsmuster werden – ähnlich dem Patent – Erfindungen geschützt, die neu sind, auf einem erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich anwendbar sind. Als ungeprüftes Schutzrecht hat das Gebrauchsmuster den Vorteil der schnelleren Eintragung ins Register und somit der schnellen Verfügbarkeit .

 

Als Marke können unter anderem Zeichen, Abbildungen, Formen und Klänge geschützt werden, die zur Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen geeignet sind. Eine Marke wird durch eine Eintragungsverfahren in einem amtlichen Registrierungsverfahren erlangt. Unter das Markengesetz fallen weiterhin geschäftliche Bezeichnungen, wie Unternehmenskennzeichen, und geographische Herkunftsangaben.

 

Das Designrecht schützt das Aussehen und die Erscheinungsform eines Produktes. Zur Eintragung ins Designregister muss der Gegenstand neu sein und Eigenart besitzen.

 

Das Urheberrecht schützt die geistigen Werke des Schöpfers vor unberechtigter Nutzung. Dies können Bilder, Musik- oder Bühnenstücke, Videos oder auch Sprachwerke, wie zum Beispiel ein Comic oder Software, sein.

 

In den vorgenannten Schutzrechtsarten unterstützen wir Sie gerne

  • bei der Überprüfung der Schutz- bzw. Eintragungsfähigkeit, zum Beispiel durch Recherchen zum Stand der Technik oder im Markenbestand
  • im Erteilungsverfahren vor den in- und ausländischen Patent- und Markenämtern
  • bei Angriffen gegen Ihre Schutzrechte, zum Beispiel bei einem Einspruch oder einer Löschungsklage sowie
  • im Verletzungsfall in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren.

 

Außerdem unterstützen wir Sie im Bereich des geistigen Eigentums in allen weiteren rechtlichen Aspekten. Hierzu gehören unter anderem

  • die Ausarbeitung von Verträgen (Vertraulichkeits-, Kooperations-, Lizenzverträge)
  • Portfoliomanagement
  • Überwachung der Aktivitäten Ihrer Marktbegleiter im gewerblichen Rechtsschutz.